Heute ist der 13.05.2026, und die Wölfe im Wallis sorgen mal wieder für Gesprächsstoff. Am 3. Mai wurde in Staldenried VS ein Wolf erlegt. Der Bundesstaat, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu), hat daraufhin eine Beschwerde gegen den Kanton Wallis eingereicht. Der Walliser Staatsrat hatte den Wolf zum Abschuss freigegeben, nachdem dieser sieben Nutztiere gerissen hatte. Ein gravierender Vorfall, der die Wogen hochgehen lässt.

Das Bafu hat Bedenken hinsichtlich der Entscheidung des Walliser Staatsrates geäußert. Sie bezweifeln, dass es sich bei dem abgeschossenen Wolf um ein Tier ohne Rudel handelte. Laut den Experten des Bafu könnte dieser Wolf ein Elternteil des Nanztal-Rudels gewesen sein. Und das ist ein großes Problem, denn der Abschuss von Rudeltieren darf nur mit einer Genehmigung des Bundes erfolgen – und das auch nur zwischen Juni und Januar. Ein klarer Verstoß gegen die rechtlichen Rahmenbedingungen, wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten.

Die Verteidigung des Walliser Staatsrates

Christophe Darbellay, der Walliser Staatsrat, verteidigt den Abschuss vehement. Er bezeichnet das Bafu als „oberbürokratisch“ und betont, dass die Einschätzung der Rudelzugehörigkeit des Wolfes nicht bestätigt war. Entscheidungen seien auf Basis lokaler Biologen getroffen worden. Doch die Kritik bleibt nicht aus: Der Wolfsdruck hat dazu geführt, dass ganze 20 Prozent der Walliser Schafalpen aufgegeben wurden. Ein Umstand, der nicht nur wirtschaftliche, sondern auch emotionale Folgen für die Tierhalter hat.

Das Bafu sieht sich in seiner Kritik bestätigt durch die rechtlichen Argumente der Gruppe Wolf Schweiz. Immerhin handelt es sich um die erste Beschwerde des Bafu gegen einen Wolfsabschuss seit 2018. Die rechtliche Unsicherheit ist nicht zu unterschätzen. Im Gebiet der Abschussbewilligung lebt seit 2023 ein Wolfsrudel, das regelmäßig Junge bekommt. Ein Abschuss eines Einzeltieres hätte demnach nicht bewilligt werden dürfen. So viele Facetten, die sich um diesen Fall ranken!

Ein Blick auf die Wolfszahlen

Der Wolf hat in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten eine beeindruckende Rückkehr hingelegt. Seit der ersten Bestätigung eines Wolfsrudels im Jahr 2012 hat sich die Situation stark verändert. 2025 werden bereits rund 40 Wolfsrudel in acht Kantonen gezählt. Der offizielle Bericht „Wolfregulierung 2023–2025“ dokumentiert 320 Wölfe, darunter 139 Welpen. Zunehmende Konflikte zwischen Wölfen und Tierhaltern sind die logische Folge dieser Entwicklung, vor allem in Graubünden, Glarus, Wallis und Waadtland. Die Übergriffe auf Nutztiere haben sich seit 2020 alle drei Jahre verdoppelt – 2022 wurde ein Höchststand mit fast 1800 gerissenen Tieren erreicht.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Die Bergbauernfamilien und die Sommerungsgebiete sind stark betroffen. Viele von ihnen erleben Verluste und haben große Ängste, wenn sie ihre Tiere auf die Weide lassen. Der Bund hat bereits Millionenbeträge für Notmaßnahmen im Herdenschutz bereitgestellt. Mit dem neuen Jagdgesetz 2023 wurde ein weiterer Schritt unternommen, um problematische Wölfe und Rudel zu regulieren, allerdings nur mit kantonaler Bewilligung. Das Ziel? Ein Gleichgewicht zwischen Artenschutz und der ländlichen Lebensrealität herzustellen.

Doch die gesellschaftliche Spaltung zwischen Stadt und Land weicht einem Dialog – und der ist entscheidend für ein langfristiges Wolfsmanagement. Die Anforderungen an die Politik und die Behörden sind hoch. Im Fall des Walliser Wolfes wird es spannend zu beobachten sein, wie der Staatsrat auf die Beschwerde des Bafu reagiert. Falls der Staatsrat nicht eintritt, könnte das Bafu die Angelegenheit ans Kantonsgericht weiterziehen, mit der Möglichkeit einer Anfechtung vor dem Bundesgericht. Die Zukunft der Wölfe im Wallis bleibt also ungewiss.