Am Mittwoch versammelten sich engagierte Frauen vor dem Rathaus in Frauenfeld, um auf eine drängende Notwendigkeit aufmerksam zu machen: Im Kanton Thurgau fehlt ein Frauenhaus. Diese Mahnwache wurde vom Feministischen Streikkollektiv Thurgau organisiert und hat bereits knapp 15.000 Unterschriften für die geforderte Einrichtung gesammelt. Trotz der beeindruckenden Unterstützung ist der Thurgau, mit rund 300.000 Einwohnern der größte Kanton ohne eigenes Frauenhaus, weiterhin in der Pflicht, angemessene Schutzunterkünfte bereitzustellen.
Der Bedarf ist groß: Im Jahr 2024 fanden 25 Frauen und 39 Kinder aus dem Thurgau in einem Frauenhaus Unterschlupf, jedoch sind die bestehenden Einrichtungen chronisch überlastet. Laut dem Parallelbericht zur Istanbul-Konvention fehlen in der Schweiz 75% der benötigten Schutzplätze. In diesem Kontext wird die Interpellation mit dem Titel „Ermordet, weil sie Frauen sind!“ diskutiert, die am 1. April im Grossen Rat behandelt wird. Dabei zeigen sich unterschiedliche Meinungen: Während SP, Grüne sowie die Mitte/EVP ein Thurgauer Frauenhaus unterstützen, argumentieren SVP-Politikerinnen, dass Femizid vor allem auf Einwanderung zurückzuführen sei.
Forderung nach einem Frauenhaus
Das Feministische Streikkollektiv fordert mehr als nur eine Leistungsvereinbarung mit dem Frauenhaus in Winterthur. Aktuell werden Frauen bei Platzmangel nach St. Gallen vermittelt, was als unzureichend kritisiert wird. Eine gemeinsame Trägerschaft mit dem Kanton Schaffhausen, der ebenfalls kein Frauenhaus besitzt, wird als Lösung vorgeschlagen. Justizdirektorin Ruth Faller Graf (SP) zeigt Verständnis für die Anliegen der Demonstrierenden und kündigt an, dass SP-Kantonsrätin Edith Wohlfender-Oertig eine Motion für eine „Not- und Schutzunterkunft“ einreichen wird.
Die Mahnwache wird voraussichtlich auch bei der Einreichung dieser Motion wieder vor Ort sein und somit aktiv auf die Missstände aufmerksam machen. Die Hauptkritikpunkte an der aktuellen Situation betreffen die chronische Unterfinanzierung und den fehlenden Einbezug von Zivilgesellschaft und Fachpersonen. Auch der Kanton Zürich hat bereits Nachbarkantone für ihre fehlenden Schutzstrukturen kritisiert.
Gesellschaftliche Verantwortung und rechtliche Grundlagen
In der Schweiz wird alle zwei Wochen eine Frau durch häusliche Gewalt getötet. Artikel 23 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Staaten zur Bereitstellung geeigneter Schutzunterkünfte. Der Europarat empfiehlt ein Familienzimmer pro 10.000 Einwohner; für den Thurgau wären das mindestens 30 Plätze. Angesichts dieser alarmierenden Zahlen ist die Forderung nach einem Frauenhaus mehr als gerechtfertigt und stellt einen notwendigen Schritt in Richtung einer sicheren und geschützten Umgebung für Frauen und Kinder dar.
Die Debatte um die Interpellation und die geplante Mahnwache sind Teil eines breiteren gesellschaftlichen Diskurses, der sich mit der Notwendigkeit von Schutzplätzen für Frauen beschäftigt. Es ist klar, dass der Kanton Thurgau dringend Handlungsbedarf hat, um den Bedürfnissen seiner Einwohnerinnen gerecht zu werden und ein sicheres Umfeld zu schaffen. Der Weg zu einem Frauenhaus mag steinig sein, doch die Stimmen, die sich für diesen wichtigen Schritt einsetzen, werden immer lauter.