Im Kanton Thurgau tut sich einiges, insbesondere in der Welt der Steuern und der Gewässerrevitalisierung. In der letzten Sitzung des Grossrats, die auf großes Interesse stieß, nahm der Thurgauer Regierungsrat Stellung zu verschiedenen aktuellen Themen. So stellte SVP-Kantonsrat Oliver Martin die Frage nach dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur automatischen Erstellung von Steuerveranlagungen. Die Thurgauer Steuerverwaltung setzt bereits seit 2006 ein automatisiertes, regelbasiertes System ein, das die Veranlagungen natürlicher Personen effizienter gestalten soll.

Ein Forschungsprojekt zur Entwicklung einer risikobasierten KI ist zudem für den Zeitraum von 2027 bis 2029 geplant. Dabei stehen die Aspekte Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit, Vermeidung systematischer Verzerrungen und die Qualität der Daten im Fokus. Das Ziel ist klar: Die Effizienz in der Steuerverwaltung soll gesteigert werden, um den Veranlagungsrückstand abzubauen.

Kritik und Änderungen in der Verrechnungssteuer

Aber nicht nur die Steuerverwaltung ist ein Thema. GLP-Kantonsrat Stefan Leuthold äußerte Kritik am Sonderweg des Thurgauer Kantons, der die Guthaben der Verrechnungssteuer zurückzahlt. Finanzchef Urs Martin gab zu, dass dieser Weg historisch gewachsen, mittlerweile jedoch überholt sei. Ab 2029 sollen diese Guthaben nicht mehr separat ausbezahlt, sondern direkt mit den Staats- und Gemeindesteuern verrechnet werden.

Ein weiteres Thema, das die Gemüter bewegte, war die Revitalisierung der Fliessgewässer im Kanton. Grünen-Kantonsrat Simon Weilenmann wollte wissen, wie es um die Revitalisierungspläne steht. Von insgesamt 1931 Kilometern Fliessgewässern sind 758 Kilometer in einem schlechten Zustand. Bis 2034 sollen etwa 74 Kilometer ökologisch aufgewertet werden, was einem jährlichen Ausbau von 2,4 Kilometern entspricht. Seit 2012 wurden bereits 11,2 Kilometer revitalisiert und es wurden rund 57 Projekte in verschiedenen Gemeinden umgesetzt.

Strategische Planung zur Revitalisierung

Um die Revitalisierungsprojekte weiter voranzutreiben, startet der Kanton Thurgau nun mit dem zweiten Schritt der strategischen Planung zur Revitalisierung der Fliessgewässer. Diese Planung erfolgt in vier Schritten gemäß dem Gewässerschutzgesetz und muss alle 12 Jahre aktualisiert werden. Die letzte strategische Planung wurde 2015 erarbeitet, und die aktuelle Überarbeitung muss bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Beseitigung künstlicher Fischwanderhindernisse, um die natürlichen Lebensräume zu fördern.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Der erste Schritt, die Aufbereitung der Datengrundlagen, wurde bereits erfolgreich abgeschlossen. Die nächsten Schritte, die GIS-Analyse sowie die Plausibilisierung, sind für 2025 angesetzt, während die Priorisierung für 2026 geplant ist. Die strategische Planung geschieht in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, die ab Frühjahr 2026 in den Prozess eingebunden werden sollen.

Die Herausforderungen sind dabei nicht zu unterschätzen. Die Umsetzung der Revitalisierungsprojekte liegt momentan unter den ursprünglich vorgesehenen Zielwerten, was auf die Komplexität, Nutzungskonflikte und begrenzte personelle Ressourcen zurückzuführen ist. Um die Projekte zu beschleunigen, wurden die personellen Kapazitäten im Fachbereich Revitalisierung erhöht.

Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Entwicklungen in der Steuerverwaltung und der Gewässerrevitalisierung im Kanton Thurgau weiter entfalten werden. Klar ist, dass sowohl die Effizienzsteigerung in der Steuerverwaltung als auch die ökologischen Aufwertungen der Fliessgewässer für die Region von großer Bedeutung sind.