Am Mittwoch fand im Kanton Thurgau eine halbtägige Sitzung des Grossen Rates statt, die vor allem von einer wichtigen Diskussion über Gewalt an Frauen geprägt war. Die Fraktionen waren sich einig, dass jede Form von Gewalttat und Tötungsdelikt vollkommen inakzeptabel ist. Besonders im Fokus standen die tragischen Femizide, die in den letzten Jahren immer mehr ins öffentliche Bewusstsein gerückt sind. Die Sozialdemokratische Partei (SP), die Grünen sowie die Mitte/EVP forderten die Einrichtung eines Frauenhauses im Thurgau, um betroffenen Frauen einen sicheren Rückzugsort zu bieten.

Die Diskussion über die Notwendigkeit eines Frauenhauses wurde auch von der FDP unterstützt, die einen klaren Hinweis auf diese dringende Maßnahme verlangte. Die EDU/Aufrecht-Sprecher forderte zudem Schutzunterkünfte für männliche Opfer von Gewalt, während die SVP die Überrepräsentation von ausländischen Personen unter den Opfern und Tätern thematisierte. Sie plädierte für eine konsequente Migrationspolitik, um die Ursachen von Gewalt gezielt zu bekämpfen. Regierungsrätin Ruth Faller Graf wies darauf hin, dass im Thurgau bereits Fortschritte erzielt wurden, aber noch viel zu tun sei, um häusliche Gewalt effektiv zu bekämpfen.

Femizide im gesellschaftlichen Kontext

Der Begriff „Femizid“, abgeleitet vom englischen „femicide“, beschreibt die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Die Definition umfasst geschlechtsbezogene Tötungen, die häufig von Männern verübt werden. Ursprünglich wurde der Begriff im 19. Jahrhundert verwendet, erhielt jedoch in den 1970er Jahren durch die Soziologin Diana Russell eine neue Bedeutung. Laut einer Studie aus Deutschland waren im Jahr 2023 155 Tötungen von Frauen durch Partner in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Dies zeigt, dass Femizide, insbesondere im Zusammenhang mit Intimpartnerinnentötungen, ein drängendes gesellschaftliches Problem darstellen.

Eine erschreckende Statistik zeigt, dass fast jeden zweiten Tag in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wird. Diese Taten sind oft das Resultat jahrelanger häuslicher Gewalt, die in vielen Fällen nicht ausreichend dokumentiert oder berücksichtigt wird. Fachanwältin Christina Clemm kritisiert, dass Gerichte häufig keine niederen Beweggründe bei Tätern erkennen und Familiengerichte oft gewalttätigen Vätern ein Umgangsrecht gewähren, was die Sicherheit der betroffenen Frauen und Kinder gefährdet.

Politische Maßnahmen und Herausforderungen

Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Istanbul-Konvention verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen. Dennoch sind die Maßnahmen in vielen Ländern, darunter Deutschland, oft unzureichend umgesetzt. Der Mangel an Frauenhausplätzen und Beratungsstellen ist ein zentrales Problem, das viele Betroffene davon abhält, Hilfe zu suchen. Oft wissen Frauen nicht, wo sie Unterstützung finden können, was die Situation weiter verschärft.

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Die Diskussion über Femizide und Gewalt gegen Frauen wird zunehmend in den Medien und der Politik geführt. Kritiker fordern die Einführung eines spezifischen Femizid-Straftatbestands, um geschlechtsbezogene Tötungsdelikte sichtbarer zu machen. Doch es gibt auch Stimmen, die argumentieren, dass bestehende Gesetze wie Mord oder Totschlag ausreichend sind und stattdessen Verbesserungen in der Prävention und der Rechtsanwendung gefordert werden müssen.

In der Sitzung des Grossen Rates wurden zudem die Eigentümerstrategie 2026 bis 2030 sowie der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht der TKB mit überwältigender Mehrheit genehmigt. Insgesamt erhielten 154 Personen das Thurgauer Kantonsbürgerrecht, darunter viele ausländische Personen, die sich nun eine neue Heimat im Thurgau erhoffen.

Die Themen rund um Gewalt an Frauen und Femizide sind komplex und erfordern ein gemeinsames Handeln von Politik, Gesellschaft und Justiz, um den betroffenen Frauen endlich die Unterstützung und den Schutz zu bieten, den sie dringend benötigen.