Zürichs Wohnungsmarkt im Aufruhr: Wer muss weichen?
In Zürich wird es spannend! Die Stadt hat ein Auge auf ihre städtischen Wohnungen geworfen, und das aus gutem Grund. Rund 1400 von insgesamt 7700 Stadtwohnungen – das sind etwa 18,4 Prozent – sind laut einer aktuellen Erhebung von Personen bewohnt, die zu viel verdienen. Die Stadt hat sich damit in ein rechtliches Dilemma manövriert, denn der Schwellenwert von 15 Prozent ist überschritten. Dies bedeutet, dass mehr als drei Prozent der Mietenden ihre Wohnung freigeben müssten, um die Regelungen einzuhalten. Ein unangenehmes Thema, wenn man bedenkt, dass die endgültigen Entscheidungen über die Belegung in knapp zwei Jahren gefällt werden, basierend auf den Steuererklärungen von 2023.
Die Zahlen sind eindeutig. Die Stadt hat bereits im August angefangen, die Belegung von Stadtwohnungen zu überprüfen. Dabei stehen etwa 1100 Wohnungen auf dem Prüfstand, von denen 150 als stark unterbelegt eingestuft wurden. Was das genau bedeutet? Nun, unter Belegung wird definiert als die Anzahl der Zimmer minus eins. Wer also in einer Wohnung mit zwei Zimmern wohnt, sollte mindestens eine zweite Person beherbergen. Ansonsten müssen die Mieter diese Unterbelegung innerhalb eines Jahres beheben. Die Stadt ist sogar so kulant, bis zu zwei Ersatzwohnungen anzubieten, wenn verfügbar. Doch wer beide Angebote ohne Grund ablehnt oder gegen die Wohnsitzpflicht verstößt, muss mit einer Kündigung rechnen. Ein harter Schritt, aber die Stadt hat ihre Regeln.
Die neuen Einkommensgrenzen
Ein weiterer Aspekt, der die Wohnsituation in Zürich betrifft, ist das kürzlich beschlossene Regelwerk zur Vergabe von günstigen Wohnungen. Am 14. Juni 2026 stimmten die Zürcher Stimmberechtigten mit 57,1 Prozent Ja-Stimmen für eine Verordnung, die Paragraph 49b des kantonalen Planungs- und Baugesetzes umsetzt. Die Vorlage erhielt dabei 75.717 Ja- zu 56.801 Nein-Stimmen und eine Stimmbeteiligung von 59,2 Prozent. Es geht um die Vergabe und Nutzung von preisgünstigen Wohnungen, die bei Auf- und Umzonungen geschaffen werden. Für alle, die in Zürich wohnen wollen, gelten nun klare Einkommenslimiten, die beim Einzug erfüllt sein müssen.
Die Stadt geht sogar so weit, die Einhaltung der Belegungsvorschriften zu kontrollieren. Das betrifft nicht nur städtische Wohnungen, sondern auch die von privaten Vermietern. Allerdings gibt es hier einen kleinen Haken: Kritiker, darunter das Referendumskomitee sowie die FDP und GLP, fordern regelmäßige Einkommenskontrollen während der gesamten Mietdauer. Ein Punkt, den der Stadtrat und die Gemeinderatsmehrheit mit dem Argument zurückweisen, dass klare und praktikable Regeln zur Vergabe und Sicherung von preisgünstigem Wohnraum notwendig sind.
Die Zukunft des Wohnraums in Zürich
Doch das ist nicht alles! Am 30. November 2025 haben die Stimmberechtigten die kantonale Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich“ abgelehnt. Stattdessen wurde der Gegenvorschlag des Kantonsrats angenommen, der eine Verdoppelung des Rahmenkredits für die Wohnbauförderung von 180 auf 360 Millionen Franken vorsieht. Diese Änderungen traten am 1. Juni 2026 in Kraft und sollen die Wohnbauförderungsverordnung (WBFV) revidieren. Höchstwerte für Investitions-, Erstellungs- und Erneuerungskosten werden an das aktuelle Kostenniveau angepasst. Das Ziel: die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in der Stadt.
Die Anpassungen sind vielversprechend. Durch die Reduktion der Mindestwohnfläche wird eine effizientere Bauweise gefördert. Zudem wurde der Zugang zu preisgünstigen Wohnungen auch für Personen ohne Kinder im Haushalt erleichtert. Belegungsvorschriften für Familien gelten nur noch bei größeren Wohnungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich all diese Maßnahmen auf den Wohnungsmarkt auswirken. Die nächsten zwei Jahre könnten entscheidend sein, um zu sehen, ob die Stadt ihren Zielen näherkommt oder ob die Herausforderungen weiter bestehen bleiben.
