Heute ist der 11.05.2026 und wir schauen ins Wallis, wo sich gerade ein spannendes Thema entfaltet, das nicht nur die Landwirte, sondern uns alle betrifft. Ein Postulat von Karl Kummer und Aron Pfammatter (beide von Die Mitte Oberwallis) hat die Aufhebung der Bewilligungspflicht für das Verbrennen von natürlichen Abfällen im Freien auf den Walliser Bergweiden in den Monaten Februar und März ins Gespräch gebracht. Die Idee dahinter? Eine unbürokratische Lösung im Kampf gegen die Verbuschung, die uns alle betrifft. Denn wer kennt nicht die Bilder von überwucherten Weiden, auf denen die Tiere kaum noch Platz finden?

Die Bergweiden, oft in schwer zugänglichem Gelände gelegen, stellen eine besondere Herausforderung dar. Bei der Frühjahrsräumung bleibt viel Fallholz, Gestrüpp und Unkraut liegen, was die Arbeit ineffektiv macht. Und das ist nicht nur ein ästhetisches Problem – Kummer beobachtet auch eine besorgniserregende Zunahme von Zecken auf diesen Flächen. In den letzten 15 Jahren haben sich die gemeldeten Zeckenstiche im Wallis mehr als verdoppelt. Zecken? Das will wirklich niemand auf seinen Weiden haben, schon gar nicht die Nutztiere, die dort grasen.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Das Postulat schlägt vor, die Bewilligungspflicht für das Verbrennen von Abfällen auf Weiden in den Monaten Februar und März aufzuheben, da in dieser Zeit keine Waldbrandgefahr besteht. Eine maximale Brandfläche von vier bis fünf Quadratmetern – mit telefonischer Anmeldung bei der örtlichen Feuerwehr, versteht sich – könnte hier Abhilfe schaffen. Doch während Kummer die Vorteile der Maßnahme klar sieht, gibt es auch kritische Stimmen. Die verbleibenden Nachteile, wie Rauch und CO2-Ausstoß, werden als vertretbar angesehen, wenn es darum geht, die langfristige Bewirtschaftung der Bergweiden zu sichern.

Doch dieser Schritt allein wird nicht genügen. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft, der zu größeren Betrieben und weniger Arbeitskräften führt, hat die Unternutzung vieler Flächen zur Folge. Verbuschung und das Auftreten von Problempflanzen sind nur zwei der Herausforderungen, die sich hier auftun. Die Zunahme von invasiven Neophyten, gerade auf extensiv bewirtschafteten Flächen, wird durch den Klimawandel zusätzlich begünstigt. Ein Teufelskreis, der die Landwirtschaft vor große Herausforderungen stellt.

Problempflanzen und ihre Folgen

Die rechtlichen Grundlagen sind klar: Flächen mit hohem Besatz an Problempflanzen gelten nicht mehr als landwirtschaftliche Nutzflächen (LN). Das bedeutet im Klartext: Wer sich nicht um die Bekämpfung dieser Pflanzen kümmert, verliert nicht nur die Zuschüsse, sondern auch wertvolle Flächen. Die Schwellenwerte für Problempflanzen sind deutlich definiert. Zum Beispiel gilt eine Fläche als problematisch, wenn der Deckungsgrad von Winde oder Quecke über 33% liegt. Das klingt nach einer Menge Arbeit, die da vor den Landwirten liegt!

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Die Sanierungsfristen, die der Kanton setzt, sind nicht zu unterschätzen. Wer diese nicht einhält, wird aus der Liste der landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgeschlossen. Und die Kontrolle? Die findet zwischen dem 1. Juni und dem 31. August statt. Das alles geschieht nicht nur, um die Flächen zu erhalten, sondern auch, um die Biodiversität zu fördern und zu schützen. Ein Balanceakt, der viel Engagement erfordert.

Das Thema Verbuschung und Problempflanzen ist also ein vielschichtiges. Es geht nicht nur um das Verbrennen von Abfällen, sondern um die gesamte Bewirtschaftung unserer wertvollen Flächen. Die Landwirtschaft steht in der Verantwortung, sich diesen Herausforderungen zu stellen und gleichzeitig die Natur zu schützen.