Im Wallis sorgt ein Veruntreuungsfall für Aufsehen, der die Grenzen von moralischer Integrität und rechtlichem Handeln überschreitet. Ein Pfarrer wurde wegen der Veruntreuung von Spendengeldern aus der Fastensuppe-Sammlung verurteilt. Im Jahr 2019 hatte der Geistliche Einnahmen von insgesamt 1.400 Franken aus zwei Fastensuppen für sich selber einbehalten. Diese Gelder waren ursprünglich für ein Gesundheitszentrum in Afrika vorgesehen, für das ein Gemeindemitglied zusätzlich 10.000 Franken gespendet hatte.

Statt die Gelder für den guten Zweck zu verwenden, nutzte der Pfarrer einen Großteil dieser Summe für private Zwecke, unter anderem zur Finanzierung des Studiums seiner Nichte. Auch wenn das geplante Gesundheitszentrum zum Zeitpunkt des kantonalen Urteils noch nicht erbaut war, war der finanzielle Schaden, den der Pfarrer angerichtet hatte, bereits erheblich. Im Sommer 2021 stellte er während einer Stellvertretung in einer anderen Pfarrei gefälschte Rechnungen aus, um doppelte Spesen abzurechnen. In diesem Zusammenhang ließ er sich unrechtmäßig mehr als 5.000 Franken erstatten.

Rechtliche Konsequenzen

Die Walliser Justiz stellte den Gesamtschaden durch die Straftaten auf über 16.000 Franken. Der Pfarrer wurde im Jahr 2024 wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsführung und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 150 Franken, also insgesamt 13.500 Franken, sowie zu einer Busse von 1.200 Franken verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Pfarrer kein Rechtsmittel ein, wodurch es rechtskräftig wurde. Später stellte er ein Revisionsgesuch, das jedoch vom Kantonsgericht abgewiesen wurde. Auch seine Beschwerde beim Bundesgericht fand kein Gehör, da keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorlagen, die eine Revision des Verfahrens gerechtfertigt hätten.

Besonders bemerkenswert ist, dass der Verzicht des geschädigten Gemeindemitglieds auf eine Rückerstattung des gespendeten Geldes nichts an dem entstandenen Schaden änderte. Auch die Rückforderungsansprüche des Bistums stellten keinen neuen Umstand dar, der das Urteil hätte beeinflussen können.

Ein Verlust für die Gemeinschaft

Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung, die kirchliche Amtsträger gegenüber ihrer Gemeinde haben. In einer Zeit, in der solidarische Projekte mehr denn je auf Unterstützung angewiesen sind, ist das Verhalten des Pfarrers besonders enttäuschend. Die Gemeinschaft, die auf die gesammelten Gelder gesetzt hatte, sieht sich nun nicht nur mit einem finanziellen Verlust, sondern auch mit einem Vertrauensverlust konfrontiert.

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In Anbetracht dessen bleibt zu hoffen, dass dieser Fall als warnendes Beispiel dient und die Wichtigkeit von Transparenz und Integrität in der Verwaltung von Spendengeldern neu beleuchtet wird. Auch wenn das geplante Gesundheitszentrum in Afrika noch nicht gebaut ist, bleibt die Hoffnung, dass es eines Tages Realität wird – ohne das Schatten von Veruntreuung und Fehlverhalten.