Heute ist der 25.06.2026 und der Kanton Thurgau hat Grund zur Freude. Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 entschieden, den Schutzstatus S weiterzuführen, was für die Integration von Schutzbedürftigen aus der Ukraine eine wichtige Bestätigung ist. Die Behörden hier sehen sich in ihrer Strategie zur Integration von Geflüchteten bestärkt. Das ist alles andere als eine Kleinigkeit, denn es betrifft rund 2’100 Menschen, die in diesem Kanton leben, von denen weniger als zwei Drittel im erwerbsfähigen Alter sind. Die Integrationsmaßnahmen, die in den letzten Jahren ergriffen wurden, zeigen Wirkung. Tatsächlich haben 56,5 % der seit mindestens drei Jahren in der Schweiz lebenden Schutzbedürftigen eine Anstellung gefunden – das ist ein ganzes Stück besser als der nationale Durchschnitt von 47,6 %.

Ein weiterer Lichtblick: Ab März 2027 leben die ersten Geflüchteten aus der Ukraine bereits fünf Jahre in der Schweiz. Das bedeutet, dass gut integrierte Personen nach dieser Zeit eine Härtefallbewilligung beantragen können, unabhängig von ihrem Schutzstatus. Die Rahmenbedingungen sind klar: Aufenthaltsstatus, Höhe der Sozialhilfe und der Stellenwert der Integration sind entscheidend. Und die Thurgauer Behörden haben bereits angekündigt, die Sozialhilfeleistungen an das Niveau von vorläufig aufgenommenen Personen anzugleichen, um die Gemeinden nicht unnötig zu belasten und die Erwerbstätigkeit zu fördern.

Integration in den Arbeitsmarkt

Ein ganz zentraler Aspekt ist die rasche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Das Programm «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S» wurde bereits 2022 ins Leben gerufen, um speziell schutzsuchenden Personen aus der Ukraine unter die Arme zu greifen. Die Idee dahinter? Eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben fördern. Ab Januar 2024 haben diese Personen sogar Zugang zu allen kantonalen Integrationsmaßnahmen, die den gleichen Standards wie für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene entsprechen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Integration weiter zu stärken und die Erwerbstätigenquote für Personen, die seit mindestens drei Jahren hier leben, auf 50 Prozent zu steigern.

Die Behörden und der Bund arbeiten Hand in Hand, um die Integration zu einem Erfolg zu machen. Es werden neue Maßnahmen für die Arbeitsmarktintegration eingeführt und gesetzliche Anpassungen getroffen. Das Engagement der Betriebe in der Region ist dabei ein entscheidender Faktor. Wenn Unternehmen bereit sind, sich einzubringen und Ausbildungsplätze zu schaffen, profitieren alle – die Geflüchteten und die Gesellschaft als Ganzes. Es ist ein bisschen wie ein Tanz, bei dem alle Beteiligten den richtigen Schritt finden müssen.

Ein Blick in die Zukunft

Die Pläne des Kantons Thurgau sind vielversprechend. Die Strategie zur Integration von Schutzbedürftigen ist klar: Es geht um mehr als nur einen temporären Schutzstatus. Es geht um die Schaffung von Perspektiven und Zukunftschancen. Rund 1’300 Schutzbedürftige werden im Jahr 2027 eine befristete Aufenthaltsbewilligung B erhalten. Diese Bewilligung ist an den Schutzstatus S geknüpft und wird im Rahmen der regulären Ausweisverlängerung ausgestellt. Die Weichen für eine positive Entwicklung sind also gestellt. Doch wie immer, in der Praxis wird sich zeigen, ob sich die guten Absichten auch in tatsächlichen Ergebnissen niederschlagen. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation weiterentwickelt!

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