Die 13. AHV-Rente: Ein Schritt mit weitreichenden Folgen und Fragen zur Finanzierung
Die 13. AHV-Rente – das Thema, das in der letzten Zeit die Gemüter erhitzt hat, steht nun fest: Mit beeindruckenden 58 Prozent Ja-Stimmen hat das Stimmvolk beschlossen, diese zusätzliche Rente ab März 2024 umzusetzen. Ein Schritt, der viele Fragen aufwirft, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung. Um die Kosten zu decken, wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte angehoben, was den Normalsatz von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen lässt. So einfach kann’s gehen, könnte man meinen. Doch die Sache hat einen Haken.
Der Nationalrat hat den Vorschlag abgelehnt, die 13. AHV-Rente über Lohnbeiträge zu finanzieren. Stattdessen wird die Finanzierung über die Mehrwertsteuer die Bevölkerung in die Verantwortung ziehen, denn auf diese Weise kann jeder selbst entscheiden, wie viel er bereit ist, für den Sozialausbau zu zahlen. Witzig ist, dass Lohnbeiträge für die Arbeitgeber einfacher zu erhöhen sind – sie benötigen lediglich eine einfache parlamentarische Mehrheit. Das bedeutet, dass sie durchaus auch schmerzhaft ausfallen können.
Die Rolle der Lohnnebenkosten
Gerade in der Ostschweiz, wo kleine und mittlere Unternehmen etwa 90 Prozent des Wirtschaftslebens ausmachen, spüren viele Firmen die Auswirkungen der Lohnnebenkosten. Eine Schätzung von Avenir Suisse spricht von zusätzlichen Lohnabzügen, die für einen Medianlohn von 88’000 Franken rund 2’260 Franken pro Jahr betragen könnten. Und das geht natürlich nicht spurlos an den Unternehmen vorbei, die auch noch ihre eigenen Herausforderungen zu bewältigen haben.
Hier kommt die Idee einer „Lohnprozentbremse“ ins Spiel, die einen maximalen Satz für steuerähnliche Lohnbeiträge verankern soll. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um die finanziellen Belastungen etwas zu regulieren. Schließlich haben rund 92 Prozent der Bevölkerung einen Nettoanspruch auf AHV, IV und EO – das ist eine riesige Menge! Wer da noch nicht nachdenkt, wie das alles finanziert werden soll, lebt wohl hinterm Mond.
Der Nationalrat und seine Pläne
Apropos Nationalrat: Hier plant man eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte bis Ende 2030, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Dies ist ein wenig anders als der Vorschlag des Bundesrates, der eine unbefristete Erhöhung der Konsumsteuer empfiehlt. Spannend, oder? Während der Nationalrat ein anderes Konzept verfolgt, hat der Ständerat bereits eine höhere Mehrwertsteuer und zusätzliche Lohnbeiträge beschlossen. Man fragt sich, wo das hinführen wird – zumal auch eine zukünftige Anhebung der AHV-Renten für verheiratete AHV-Pensionäre in die Finanzierung einfließt.
Das ständige Hin und Her der politischen Entscheidungen lässt einen manchmal frustriert zurück. Es bleibt abzuwarten, wie die Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat ausgehen wird. Doch eines steht fest: Die Diskussion um die AHV-Rente und deren Finanzierung wird uns noch eine Weile beschäftigen. Und das in einer Zeit, in der finanzielle Sicherheit für viele ein heißes Thema ist.
