Heute ist der 13. Mai 2026 und der Kanton Solothurn hat einen bedeutenden Schritt in Richtung einer schnelleren und effizienteren Baubewilligung gemacht. Der Kantonsrat hat mit einer klaren Mehrheit von 65 zu 14 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, beschlossen, Ordnungsfristen bei den Baubewilligungsverfahren einzuführen. Man könnte meinen, es sei schon höchste Zeit – lange Wartezeiten sind für viele Gesuchstellende einfach frustrierend. Und das finden auch die meisten Mitglieder des Kantonsrates.
Die Einführung dieser Fristen soll dafür sorgen, dass die Verfahren deutlich beschleunigt werden. Doch was passiert, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden? Nun, die Behörden sind dann verpflichtet, die Gesuchstellenden zu informieren und die Verzögerung zu begründen. Ein bisschen Transparenz kann da sicher nicht schaden! Der SVP-Sprecher hat es treffend formuliert: „Fristen sind in Unternehmen üblich und schaffen Vertrauen.“ Ein Gedanke, der sicherlich auch in der Baubranche Anklang findet.
Ein Blick auf die Meinungen
Die Diskussion darüber, wie wichtig diese Fristen tatsächlich sind, hat unterschiedliche Meinungen hervorgebracht. Eine Sprecherin der Grünen betont, dass der Kanton sich ebenfalls an diese Fristen halten sollte, um das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken. Schließlich geht es darum, den Gesuchstellenden ein Gefühl von Sicherheit zu geben. Die FDP, die diesen Auftrag zur Einführung der Fristen initiiert hat, sieht es als unbefriedigend an, dass die Gesuchstellenden oft im Dunkeln tappen, was den Stand ihrer Gesuche betrifft. Verständlich, oder?
Die Mitte unterstützt die Einführung, warnt jedoch davor, die Fristen zu überbewerten. Schließlich könnte es auch zu einem administrativen Mehraufwand führen, was nicht jeder möchte. Der SP-Sprecher hat sogar gemischte Meinungen innerhalb der Partei geäußert – einerseits gibt es den klaren Handlungsbedarf, aber Bedenken wegen der Auslastung des Amtes für Raumplanung bleiben bestehen. Man kann das als eine Art Zwickmühle betrachten.
Baurecht im Kontext
Um die Situation besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Strukturen des Baurechts in der Schweiz. Im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gibt es zwei Abteilungen, die sich intensiv mit Baurecht beschäftigen: die Abteilung Städtebau und die Abteilung Bauwesen. Während erstere für das öffentlich-rechtliche Planungsrecht zuständig ist, kümmert sich letztere um Baugenehmigungsverfahren und Bauordnungsrecht.
Das Bauordnungsrecht, ein Teil des öffentlichen Baurechts, ist eng verknüpft mit anderen rechtlichen Aspekten wie Denkmalrecht und Naturschutzrecht. Diese Komplexität macht es oft schwer, klare und schnelle Entscheidungen zu treffen. Und hier kommen die neuen Ordnungsfristen ins Spiel. Sie könnten nicht nur die Verfahren beschleunigen, sondern auch dazu beitragen, dass die verschiedenen Abteilungen effizienter zusammenarbeiten.
Die Musterbauordnung, die als Orientierungsmaßstab für die Landesbauordnungen dient, hat bereits eine lange Geschichte. Sie wurde erstmals 1960 veröffentlicht und wird seither regelmäßig fortgeschrieben. Dies zeigt, wie dynamisch der Bereich des Baurechts ist – und wie wichtig es ist, sich an die aktuellen Bedürfnisse der Gesellschaft anzupassen. Ein Prozess, der auch im Kanton Solothurn mit den neuen Fristen vorangetrieben wird.