Die Diskussion um Windenergieanlagen wird in der Schweiz zunehmend hitzig. In St. Gallen plant die SVP, eine Motion einzubringen, die Gemeinden das Setzen von Mindestabständen zwischen Windkraftanlagen und Wohnsiedlungen ermöglichen soll. Das klingt erstmal nach einer sinnvollen Idee, doch der Teufel steckt wie so oft im Detail. Der Kanton sieht derzeit gesetzliche Regelungen zu Abständen als unzulässig an – eine Situation, die viele Gemeinden verärgert. Denn die SVP argumentiert, dass die Verweigerung solcher Regelungen die Autonomie der Gemeinden stark einschränkt. Das ist ein Punkt, der viele Bürgerinnen und Bürger aufhorchen lässt.

Die Motion soll in der kommenden Sommersession im Kantonsrat eingebracht werden. Ziel ist es, das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) so anzupassen, dass Gemeinden in ihren Baureglementen Mindestabstände festlegen können. Spannend ist, dass die Stimmbevölkerung in Au bereits 2025 einen Mindestabstand von 500 Metern für Windenergieanlagen befürwortet hat. Doch im November stellte das kantonale Bau- und Umweltdepartement fest, dass diese Abstandsregelungen rechtlich nicht haltbar seien, da die nötige Grundlage fehle. So sieht das PBG zwar Abstände für Wald und Gewässer vor, aber nicht für Windkraftanlagen. Ein bisschen paradox, oder?

Die Situation in den Gemeinden

In mehreren St. Galler Gemeinden gibt es Bestrebungen, solche Abstandsregelungen einzuführen. Hier wird also ganz klar der Wunsch nach mehr Mitbestimmung laut. Ein Bundesgerichtsentscheid aus dem Berner Jura hat zudem die Rechtmäßigkeit von Abstandsregelungen für Windkraftanlagen bestätigt. Das könnte eine interessante Wendung in der ganzen Diskussion sein. Die Gemeindeautonomie könnte hier also doch gestärkt werden, wenn die Motion der SVP durchkommt.

Ein Blick über die Grenze nach Niedersachsen zeigt, wie man es auch machen kann. Dort ist man führend in der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Im Jahr 2023 wurde mehr Strom aus Erneuerbaren Energien produziert als verbraucht – das ist schon beeindruckend! Der Niedersächsische Landtag hat im April 2024 das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet, das den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen soll. Gemeinden profitieren direkt von neuen Windkraftanlagen, da sie Einnahmen durch Akzeptanzabgaben generieren können. Die Anwohner im Umkreis von 2,5 Kilometern dürfen sich über niedrigere Strompreise und möglicherweise sogar Direktzahlungen freuen. Das klingt doch fast zu gut, um wahr zu sein!

Die Vor- und Nachteile

Die Maßnahmen in Niedersachsen zeigen, wie wichtig es ist, Bürger und Kommunen in den Prozess einzubeziehen. Gemeinden können die Einnahmen für Naturschutz, soziale Projekte oder Bildung verwenden – eine Win-win-Situation, die auch in der Schweiz nachahmenswert wäre. Wenn man bedenkt, dass bei einer Windkraftanlage mit einer Leistung von 6 MW jährlich bis zu 45.000 Euro an die Gemeinden und Anwohner fließen können, wird klar, dass ein umsichtiger Umgang mit der Windkraft auch finanzielle Vorteile bringen könnte.

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Die Diskussion um Windenergieanlagen ist also nicht nur eine technische, sondern auch eine gesellschaftliche. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Situation in St. Gallen entwickeln wird – und ob die SVP mit ihrer Motion die nötigen Veränderungen herbeiführen kann. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre Stimmen gehört werden. Und vielleicht, nur vielleicht, könnte das auch für die Zukunft der Windenergie in der Schweiz von Bedeutung sein.