In den letzten Wochen hat sich im Kanton St.Gallen einiges getan, vor allem in Bezug auf Windenergieanlagen. In mehreren Gemeinden, darunter Au, Wattwil, Sevelen, Wartau und Rüthi, haben Initiativen zur Festlegung von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebäuden an Fahrt aufgenommen. Die Debatte über Abstandsregelungen ist nicht nur ein lokales Thema, sondern zeigt auch die Spannungen zwischen Gemeindeautonomie und übergeordneten gesetzlichen Vorgaben auf. Im Februar 2025 wurde in der Gemeinde Au eine Initiative angenommen, die besagt, dass Windenergieanlagen mindestens 500 Meter von Wohngebäuden entfernt stehen müssen. Bei so viel Aufregung fragt man sich, wie es mit den gesetzlichen Grundlagen aussieht.
Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg) hat klargestellt, dass im geltenden Recht für solche Abstandsregelungen auf Gemeindeebene keine Basis existiert. Die St.Galler Regierung unterstützt diese Auffassung und verweist darauf, dass das Planungs- und Baugesetz keine entsprechenden Bestimmungen enthält. Das wirft natürlich Fragen auf. Sind die Bedürfnisse der Gemeinden und ihrer Bürger wirklich so unwichtig, dass sie nicht einmal gesetzlich berücksichtigt werden? Die SVP-Fraktion hat sich in dieser Angelegenheit zu Wort gemeldet und bezeichnet die Situation als unbefriedigend. Sie plant, in der kommenden Sommersession eine Motion einzubringen, die darauf abzielt, die Regierung dazu zu bringen, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die es den Gemeinden ermöglichen würde, solche Abstandsregelungen in ihren Baureglementen festzulegen.
Die gesundheitlichen Aspekte von Windenergieanlagen
Bei der Diskussion um Mindestabstände spielen auch gesundheitliche Belange eine Rolle. Das Umweltbundesamt (UBA) listet mögliche Belastungen auf, die Anwohner in der Nähe von Windenergieanlagen erleben könnten, darunter hörbarer und tieffrequenter Schall, Schattenwurf, Lichtemissionen und sogar subjektive Belästigungseffekte. Interessanterweise zeigt sich, dass die meisten dieser Effekte durch technische und bauliche Maßnahmen minimiert werden können. Dennoch bleibt die Frage im Raum: Wie fühlt sich die Bevölkerung wirklich? Eine niederländische Studie hat beispielsweise festgestellt, dass Menschen Lärm von Windenergieanlagen als störender empfinden als Verkehrslärm, selbst wenn der Schallpegel identisch ist. Das zeigt, dass technische Maßnahmen alleine nicht unbedingt die Akzeptanz der Bevölkerung erhöhen können.
Das UBA stuft die Gefährdungspotenziale als sehr gering ein, doch Langzeituntersuchungen zu diesen Themen stehen noch aus. Viele Anwohner haben dennoch Ängste und Bedenken, die durch wissenschaftliche Befunde oft nicht vollständig ausgeräumt werden können. Es ist also ein schmaler Grat zwischen dem Streben nach erneuerbaren Energien und den Bedürfnissen der Bürger, die in der Nähe solcher Anlagen leben.
Ein Blick auf die Zukunft der Windkraft
Windenergie ist seit zwei Jahrzehnten eine der wichtigsten Quellen für erneuerbare Energien. Im Jahr 2018 erzeugten Windenergieanlagen an Land beeindruckende 92,2 Terawattstunden Strom. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Da stellt sich natürlich die Frage: Wie passen Abstandsregelungen in dieses Bild? Befürworter von Mindestabständen argumentieren, dass dadurch die Akzeptanz in den Gemeinden erhöht werden könnte. Aber es gibt auch Bedenken, dass pauschale Abstandsregelungen die Kapazitäten zur Nutzung von Windenergie drastisch verringern könnten. Eine Analyse des UBA zeigt, dass ein Mindestabstand von 1.000 Metern das Leistungspotenzial von 80 Gigawatt auf lediglich 40 bis 60 Gigawatt reduzieren würde.
Die Herausforderungen sind also mannigfaltig und erfordern eine differenzierte Betrachtung der standortspezifischen Gegebenheiten. Vielleicht ist es an der Zeit, dass die Stimmen der Gemeinden stärker in den Vordergrund rücken und ihre Bedürfnisse ernst genommen werden – denn letztlich dreht sich alles um das Gleichgewicht zwischen ökologischen Zielen und dem Wohl der Menschen.