Im Kanton Jura braut sich ein spannender Konflikt zusammen, der die Gemüter erhitzt. Im Zentrum steht Jonas Lauwiner, der sich selbst als „König der Schweiz“ tituliert und in den letzten Jahren ein beachtliches Portfolio an herrenlosen Grundstücken angehäuft hat. Mit über 100.000 Quadratmetern Land in der Schweiz hat er sich nicht nur in der Immobilienlandschaft, sondern auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen Namen gemacht. Doch sein Vorgehen bringt ihn immer wieder in Konflikt mit den Behörden, zuletzt in Neuenburg und Luzern.

Die jurassischen Behörden haben nun reagiert. Angesichts der Tatsache, dass sich Lauwiner mit einem einfachen Trick beim Grundbuchamt anmeldet und nur die amtlichen Bearbeitungsgebühren zahlt, möchten sie eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen. Diese soll es den Gemeinden ermöglichen, ein Vorkaufsrecht für herrenlose Grundstücke zu beanspruchen. Ein Schritt, der nach dem Vorbild der Kantone Wallis und Waadt geplant ist und darauf abzielt, die Gemeinden zu stärken.

Die Situation im Jura

Im Kanton Jura gibt es derzeit weniger als zehn Grundstücke mit unbekannter oder fehlender Eigentümerschaft, die insgesamt einige tausend Quadratmeter ausmachen. Zwei unbekannte Personen haben bereits das Grundbuchamt kontaktiert, um Informationen über diese Parzellen zu erhalten. Die Identität dieser Interessierten bleibt jedoch ein Geheimnis, und die Regierung des Kantons Jura hat diesen Anfragen bislang nicht nachgekommen.

Die Gesetzesänderung, die sich im Entwurf befindet, sieht vor, dass nur dann andere Parteien Anspruch auf diese Parzellen erheben können, wenn die Gemeinden kein Interesse zeigen. Dies könnte für Lauwiner, der seit Jahren versucht, herrenlose Grundstücke im ganzen Land zu erwerben, eine erhebliche Hürde darstellen.

Ähnliche Entwicklungen in der Schweiz

Die Bestrebungen im Kanton Jura sind nicht isoliert. Auch im Kanton Bern wurde Ende letzten Jahres eine ähnliche Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, um mit der Problematik der herrenlosen Grundstücke umzugehen. Diese Entwicklungen zeigen, dass die Behörden landesweit auf die Aktivitäten von Lauwiner reagieren und versuchen, Gesetzeslücken zu schließen, die es ihm ermöglichen, ungenutztes Land anzueignen.

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Die jurassischen Behörden sind sich der Brisanz dieser Thematik bewusst und möchten durch die angestrebte Gesetzesänderung verhindern, dass wertvolles Gemeinde- und Kulturland in die falschen Hände gerät. Ob sie damit dem selbsternannten „König der Schweiz“ das Handwerk legen können, bleibt abzuwarten. In jedem Fall ist die Diskussion um herrenlose Grundstücke und deren Eigentum in der Schweiz ein Thema, das viele Bürger und Gemeinden bewegt.

Wenn Sie mehr über die Hintergründe erfahren möchten, können Sie die Artikel auf Bluewin oder SRF nachlesen.