In der Welt des Jurastudiums gibt es immer wieder Geschichten, die das System hinterfragen und aufrütteln. Eine solche Geschichte kommt aus Nordrhein-Westfalen und handelt von Martin Georg Scheugenpflug, einem Jurastudenten aus Worms, der sich nicht nur durch seine herausragenden Leistungen von seinen Kommilitonen abhebt, sondern auch den Mut hat, gegen eine vermeintlich fehlerhafte Bewertung zu kämpfen. Mehr als 15 Punkte im ersten Staatsexamen sind eine Leistung, die weniger als 0,1 Prozent der Jurastudenten erreichen. Und als ob das nicht genug wäre, führt er auch noch den Jahrgang an! Doch ein Schatten fiel auf seine bemerkenswerte Karriere, als er eine Klausur im Zivilrecht mit nur neun Punkten bewertet bekam.

Scheugenpflug war nicht bereit, diese Bewertung einfach hinzunehmen. Er beantragte Einsicht in die Klausur und stellte fest, dass viele seiner vertretbaren Lösungsansätze nicht anerkannt wurden. Nach eingehender Analyse bemängelte er 14 verschiedene Stellen der Klausur, was schließlich auch das Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigte. Die Korrektoren hatten sich zu stark an einer Lösungsskizze orientiert und dabei seine Argumentation völlig außer Acht gelassen. Interessanterweise kritisierte er, dass die Korrektoren im Strafrecht spezialisiert waren und wenig Erfahrung im Zivilrecht mitbrachten – ein Punkt, der nicht nur seine persönliche Situation betrifft, sondern auch ein größeres Problem im System aufzeigt.

Ein Präzedenzfall im Jurastudium

Sein Ziel war es, mit dieser Klage einen Präzedenzfall zu schaffen, der den Beurteilungsspielraum der Prüfer klarer definiert. Denn viele Studenten schrecken davor zurück, gegen fehlerhafte Bewertungen vorzugehen, aus Angst vor den Konsequenzen. In einer Welt, in der der psychische Druck im Jurastudium enorm hoch ist, wollte Scheugenpflug ein Zeichen setzen. Er selbst hat Techniken aus der Psychologie, Sport, Meditation und ausreichend Schlaf genutzt, um den Stress zu bewältigen. Schließlich studiert er Jura parallel zu einem dualen BWL-Studium bei der Deutschen Bank und hat über 100 Übungsklausuren geschrieben. Da steckt eine Menge Struktur und Disziplin dahinter!

Doch wie werden diese Klausuren eigentlich bewertet? Die Antwort ist nicht so einfach, wie es scheint. Jurastudenten fragen sich oft, ob ihre Klausur für 4 oder 9 Punkte reicht – eine Frage, die in Anbetracht der hohen Durchfallquoten von bis zu 50% besonders drängend ist. Die Bewertung erfolgt in zwei Teilen: Zunächst wird der Inhalt, der Aufbau und die Einhaltung der Formalien der Klausur bewertet. Der zweite Teil bezieht sich auf die Korrektoren und ihren Beurteilungsspielraum. In der Juristerei gibt es schließlich keine objektiv wahren oder falschen Aussagen; es zählt die vertretbare Lösung des Falls und die Fähigkeit, relevante Probleme im Sachverhalt zu erkennen und zu bearbeiten. Argumentation ist entscheidend, nicht nur die richtige Lösung!

Die Schattenseiten des Studiums

Das Jurastudium gilt als eines der härteren Studiengänge und wird oft als Herausforderung beschrieben, die viele nicht leicht nehmen können. Komischerweise würden viele Juristen sich nicht erneut für dieses Studium entscheiden, wenn sie die Wahl hätten. Prüfungsangst ist ein weit verbreitetes Problem, etwa 40 Prozent der Studenten berichten davon. Der hohe Druck und die Bedeutung der Examina für die Karriere führen oft zu einer Abwärtsspirale, die schwer zu durchbrechen ist. Die Grundsätze zur Bewältigung von Prüfungsangst, wie Disziplin, Organisation und soziale Kontakte, sind für viele von zentraler Bedeutung.

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Martin Scheugenpflug, im zweiten Staatsexamen mit einem Schnitt von 13,25 Punkten, plant möglicherweise, einen Master in BWL oder eine Doktorarbeit in Jura zu machen. Doch die Frage bleibt: Ist das Notensystem im Jurastudium wirklich motivierend? Scheugenpflug ist überzeugt, dass nicht das Auswendiglernen, sondern das Verständnis von Rechtsgebieten entscheidend ist. Vielleicht ist sein Fall ein kleiner Schritt in Richtung einer Veränderung, die das Jurastudium für kommende Generationen erträglicher macht.