In der Schweiz, wo die Uhren bekanntlich anders ticken, steht ein bedeutender Wechsel vor der Tür. Ab 2027 werden die Personen mit dem Schutzstatus S in die ordentliche Sozialhilfe übertreten. Für die Kantone bedeutet das nicht nur einen bürokratischen Umzug – es wird richtig teuer. Aargau, St. Gallen und Graubünden rechnen mit enormen Mehrkosten, die in die Millionen gehen. Allein der Kanton Aargau wird mit rund 25 Millionen Franken konfrontiert, während Graubünden für etwa 900 ukrainische Geflüchtete zusätzliche Kosten von 5.4 Millionen Franken erwartet. Da bleibt einem fast das Herz stehen!

Bruno Tüscher, Gemeindeammann von Münchwilen AG, schlägt Alarm. Ohne Bundesbeiträge könnte es für die Gemeinden sogar drei Steuerprozente kosten – das ist kein Pappenstiel! Auch in der Stadt Chur sagt man, dass alleine dort 2.2 Millionen Franken an zusätzlichen Kosten auf die Kommunen zukommen werden. Und das ist erst der Anfang: Die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und Sozialdirektorenkonferenz warnt bereits vor einer Verdopplung der Sozialhilfekosten, falls keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Die Realität für Geflüchtete

Doch was bedeutet das für die Menschen, die hier Schutz suchen? Die Lebensumstände für Personen im Asylbereich sind nicht gerade rosig. Sie haben eingeschränkte Niederlassungsfreiheit, sind oft einer bestimmten Gemeinde oder einem Kanton zugewiesen und können nur unter bestimmten Voraussetzungen umziehen. Unterbringungskosten werden in der Regel als Sachleistung erbracht und müssen im individuellen Unterstützungsbudget berücksichtigt werden. Das klingt nicht gerade nach einem Wohlfühlprogramm.

Die Unterstützung, die Menschen mit Schutzstatus S erhalten, variiert stark von Kanton zu Kanton. Sie reicht – je nach Region – zwischen 13 und 23 Franken pro Tag für den Grundbedarf. Und diese Summe, ganz ehrlich, ist einfach zu niedrig! Tobias Fritsche von der Berner Fachhochschule warnt, dass solche niedrigeren Unterstützungsleistungen die Integration erschweren, besonders für Kinder und Jugendliche. Das sind doch die, die unsere Zukunft prägen werden!

Im Kanton Bern sind derzeit etwa 7500 Personen mit Schutzstatus S registriert, von denen rund 5000 im Jahr 2027 Anspruch auf ordentliche Sozialhilfe haben könnten. Hier ist der Kanton klar der Meinung, dass diese Menschen im System der Asylsozialhilfe bleiben sollten, um den Grundgedanken des vorübergehenden Schutzes nicht zu unterlaufen. Doch wieviel Zeit bleibt uns noch, um hier eine tragfähige Lösung zu finden?

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Ein kritischer Blick auf die Regelungen

Die Kritik am Bund wächst, da er keine tragfähige Regelung für den Status S geschaffen hat und die Kosten einseitig auf die Kantone und Gemeinden überträgt. Das führt zu einer hohen Rechtsungleichheit, denn die Ansätze der Asylsozialhilfe liegen zwischen 20 und 70 Prozent unter denen der regulären Sozialhilfe. Das ist nicht nur ungerecht, sondern erschwert auch den Alltag der betroffenen Menschen erheblich.

Die Ostschweizer Sozialdirektoren fordern mehr Entscheidungsfreiheit für die Kantone, um den Bedürfnissen der ukrainischen Geflüchteten besser gerecht zu werden. Diese Forderung ist angesichts der aktuellen Situation mehr als nachvollziehbar. Wenn wir den Menschen, die hier Schutz suchen, nicht die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, wie können wir dann auf eine gelungene Integration hoffen?

Die Herausforderungen, die vor uns liegen, sind enorm. Die Verantwortung liegt nicht nur bei den Gemeinden oder dem Kanton – sie geht uns alle an. Die Frage, wie wir als Gesellschaft mit diesen Themen umgehen, wird uns noch lange beschäftigen. Und das ist auch gut so, denn nur so können wir die richtigen Antworten finden und echte Lösungen entwickeln.