Die Wahlen zum kantonalen Parlament in Graubünden stehen vor der Tür, und die Aufregung ist förmlich spürbar! Ganze 522 Personen haben sich um die 120 Sitze im Grossen Rat beworben. Das ist ein bemerkenswerter Anstieg im Vergleich zu den 491 Kandidierenden, die sich noch 2022 um ein Mandat bemühten. Da kann man nur sagen: Das Interesse ist da, die Bürgerinnen und Bürger wollen gehört werden!
Die Sitze im Grossen Rat werden im Verhältniswahlverfahren, sprich im Proporz, vergeben. Das bedeutet, es wird zunächst auf kantonaler Ebene geschaut, wie viele Stimmen die einzelnen Parteien erhalten haben, und danach erfolgt die Verteilung auf die Wahlkreise. Dabei müssen die Parteien gut aufgestellt sein, um in möglichst vielen Wahlkreisen Kandidierende ins Rennen zu schicken. Denn nur so können sie die nötigen Stimmen sammeln, um einen Platz im Rat zu ergattern.
Veränderungen im Wahlsystem
Man sollte nicht vergessen, dass der Wechsel des Wahlsystems im Jahr 2022 zu einigen interessanten Verschiebungen führte. Damals gewann die SVP 16 Sitze und kam auf insgesamt 25, während die SP sich um 9 Sitze auf 27 erhöhen konnte. Umgekehrt musste die FDP 9 Sitze abgeben und kam auf 27, und die Mitte verlor gar 19 Sitze und hat aktuell nur noch 34. Die Grünen hingegen kombinieren sich mit der SP zu einer Fraktion, die insgesamt 27 Sitze belegt.
Für die kommenden Wahlen planen die Grünen, allein ins Rennen zu gehen, mit dem Ziel, ihre Fraktionsstärke auf fünf Sitze zu erhöhen. Die anderen Parteien hingegen sind bemüht, ihre aktuelle Sitzzahl zu halten oder, wie die SVP, sogar noch fünf Sitze draufzulegen. Es wird spannend, wie sich das Ganze diesmal entwickeln wird!
Das Wahlsystem im Detail
Wie genau funktioniert das Wahlsystem? Zunächst erfolgt die Oberzuteilung der 120 Sitze auf kantonaler Ebene, basierend auf dem Wähleranteil der jeweiligen Parteien. Danach wird auf die einzelnen Wahlkreise verteilt. Dabei ist wichtig, dass Listenverbindungen nicht zulässig sind – jede Listengruppe muss für sich antreten. Wählerinnen und Wähler können maximal so viele Stimmen vergeben, wie in ihrem Wahlkreis Grossratsmitglieder zu wählen sind. Jede Stimme für einen Kandidaten zählt gleichzeitig auch für die Listengruppe.
Die Sitzverteilung erfolgt nach der Methode „Doppelter Pukelsheim“. Ein gesetzliches Quorum von mindestens 3 Prozent Wähleranteil auf Kantonsebene ist notwendig, um an der Sitzverteilung teilnehmen zu können. Und in jedem Wahlkreis gilt eine Majorzbedingung: Die stimmenstärkste Liste muss mindestens einen Sitz erhalten, sofern die Listengruppe genügend Sitze laut Oberzuteilung beanspruchen kann. Es ist also viel Dynamik im Spiel!
Die Vorbereitungen für die Wahlen laufen bereits auf Hochtouren, und die Kandidierenden sind eifrig dabei, ihre politischen Botschaften an den Mann und die Frau zu bringen. Wer wird die Gunst der Wählerinnen und Wähler gewinnen? Wer setzt sich durch in diesem spannenden politischen Wettkampf? Die kommenden Tage und Wochen werden mit Sicherheit einige Überraschungen bereithalten.
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