Wenn Sensationen Menschlichkeit kosten: Der Fall Spiess-Hegglin und die Medien im Kreuzfeuer
Heute, am 24.06.2026, gibt es in Zug wieder einmal Schlagzeilen, die zum Schmunzeln oder auch zum Kopfschütteln anregen. Der Ringier-Konzern, bekannt für seine Medienmacht, steht erneut im Fokus – und das alles wegen Jolanda Spiess-Hegglin. Das Zuger Obergericht hat entschieden, dass Ringier die Persönlichkeitsrechte von Spiess verletzt hat. Man könnte sagen, das ist ein echter Paukenschlag! Nach jahrelangem Rechtsstreit muss der Verlag nun einen Teil des Gewinns aus vier Artikeln, die als persönlichkeitsverletzend eingestuft wurden, an Spiess abgeben. Im Durchschnitt beträgt die Summe rund 35’000 Franken pro Artikel. Das ist kein Kleingeld!
Die Berichterstattung über Spiess-Hegglin begann schon Ende 2014, als sie im Zusammenhang mit der Zuger Landammannfeier in die Schlagzeilen geriet. Schlagzeilen wie „Jolanda ‚Heggli‘ zeigt ihr ‚Weggli’“ oder „Sex-Skandal in Zug: Alles begann auf der ‚MS-Rigi’“ haben das Bild geprägt, das die Öffentlichkeit von ihr hatte. Doch hinter diesen reißerischen Titeln verbirgt sich eine tragische Geschichte. Nach der Landammannfeier am 20. Dezember 2014 erlitt sie einen Filmriss und fand sich in einer für sie gefährlichen Situation wieder – mit Verletzungen und fremden DNA-Spuren. Am 24. Dezember veröffentlichte der „Blick“ dann sogar Gesicht und Namen von Spiess-Hegglin, und das trotz lückenhafter Beweislage. Plötzlich war sie nicht mehr nur die lokale Politikerin, sondern das Opfer einer Medienkampagne, die ihr ganzes Leben auf den Kopf stellte.
Die Folgen für Spiess-Hegglin
Es wird nicht leicht gewesen sein für Spiess, die alles ertragen musste. Morddrohungen und Belagerung ihres Wohnhauses durch Reporter – das ist der Albtraum für jeden Menschen. Über 150 Artikel wurden über sie veröffentlicht. Das sind nicht einfach nur Zahlen, das sind Schicksale, die durch Sensationslust und unreflektierte Berichterstattung geprägt wurden. Das Obergericht hat schließlich den ursprünglich zugesprochenen Nettogewinn von 309’500 Franken auf 139’228 Franken reduziert. Ein kleiner Trost? Ringier hat bereits geäußert, dass diese geforderte Gewinnherausgabe nicht im Verhältnis zur wirtschaftlichen Realität stehe.
Die zugesprochene Summe deckt immerhin die Anwaltskosten von Spiess, aber sie fordert nun auch die Herausgabe des Gewinns aus über 150 weiteren Artikeln. Hier könnten die möglichen Gewinne in die Millionen gehen. Das lässt einen schon ins Grübeln kommen – was ist der Preis für die eigene Würde in einer Welt, in der Sensationen über Menschlichkeit stehen? Ringier hingegen prüft nun, ob sie gegen den Entscheid des Obergerichts an das Bundesgericht ziehen werden. Ein spannendes Kapitel, das da noch auf uns wartet!
Ein Blick auf die Medienlandschaft
In einer Zeit, in der das Streben nach Klicks und Auflagen oft über die journalistische Ethik gestellt wird, wirft dieser Fall Fragen auf. Wie weit darf Berichterstattung gehen? Wo bleibt die Menschlichkeit? Die Medienlandschaft ist ständig im Wandel, und der Fall Spiess-Hegglin könnte ein Beispiel dafür sein, wie wichtig es ist, die Balance zwischen Information und Sensationslust zu finden. Vielleicht ist es an der Zeit, dass wir alle innehalten und darüber nachdenken, wie wir als Gesellschaft mit solchen Themen umgehen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese Geschichte weiterentwickeln wird und ob sie die nötigen Veränderungen in der Berichterstattung anstoßen kann.
