Der Kanton Zürich hat einen bedeutenden Schritt zur Wiedergutmachung von Unrecht getan: Ab Montag, dem 27. April 2023, können Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 einen Antrag auf eine einmalige Entschädigung in Höhe von 25.000 Franken stellen. Diese Solidaritätsbeiträge sind Teil der Aufarbeitung der dunklen Kapitel der Schweizer Geschichte und sollen den Opfern die Anerkennung und Unterstützung bieten, die sie verdient haben.
Die Heil- und Pflegeanstalt Rheinau war eine der größten Institutionen in der Schweiz, die diese Zwangsmassnahmen durchführte. Die Entschädigung richtet sich an Personen, die vor 1981 von einer solchen Maßnahme betroffen waren und vom Bund als Opfer anerkannt sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme von einer Zürcher Behörde veranlasst oder beaufsichtigt wurde. Wer bereits von einem anderen Kanton oder einer Gemeinde entschädigt wurde, ist von dieser Regelung ausgeschlossen.
Details zur Antragstellung
Die Gesuchsformulare werden ab dem 27. April auf der Website des Kantons Zürich zur Verfügung stehen. Zudem können Interessierte einfach telefonisch oder schriftlich beim Staatsarchiv einen Antrag auf die Formulare stellen. Das Staatsarchiv hat bereits rund 1.500 Betroffene bei der Aktensuche und der Einreichung von Gesuchen begleitet, was zeigt, wie wichtig diese Unterstützung für die Betroffenen ist.
Der Regierungsrat hat insgesamt 20 Millionen Franken für diese Wiedergutmachung bewilligt, und die Behörden rechnen mit etwa 800 Gesuchen. Diese Zahl verdeutlicht das Ausmaß des erlittenen Unrechts und die Dringlichkeit, den Opfern eine Stimme zu geben. Auch wenn es in der Schweiz noch nicht viele Kantone gibt, die Entschädigungen zahlen, so ist der Kanton Zürich nun ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist zu hoffen, dass auch andere Kantone, wie Basel-Stadt, der Kanton St. Gallen und andere, ähnliche Solidaritätsbeiträge prüfen werden.
Ein Blick auf die Vergangenheit
Der Erlass des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (AFZFG) am 30. September 2016 war ein Wendepunkt in dieser Thematik. Er hat den rechtlichen Rahmen geschaffen, um den Betroffenen eine Entschädigung zukommen zu lassen und die gesellschaftliche Verantwortung für das begangene Unrecht zu übernehmen. Der Kanton Schaffhausen hat bereits 825.000 Franken an 33 Betroffene ausgezahlt und rechnet mit weiteren 120 bis 130 Gesuchen. Solche Zahlen verdeutlichen den enormen Bedarf an Wiedergutmachung und Unterstützung.
Für viele Betroffene ist die Geduld oft aufgebraucht, da viele von ihnen älter und gesundheitlich angeschlagen sind. Daher ist es umso wichtiger, dass die Verfahren zur Antragstellung so unkompliziert wie möglich gestaltet werden. Die Möglichkeit, ab dem 27. April 2023 einen Antrag einzureichen, ist ein Lichtblick für all jene, die lange auf Anerkennung und Unterstützung warten mussten.
Für mehr Informationen zu den Solidaritätsbeiträgen und zur Antragstellung besuchen Sie bitte die offizielle Website des Kantons Zürich.