In Zürich, wo die Limmat ruhig fließt und das Leben seinen gewohnten Gang geht, stehen große Entscheidungen an, die das Verständnis von Sterbehilfe neu prägen. Das Parlament des Kantons hat kürzlich einem Gegenvorschlag zugestimmt, der es Sterbehilfeorganisationen ermöglicht, in privaten Alters- und Pflegeheimen Unterstützung beim selbstbestimmten Sterben anzubieten. Klar, dass das für einige Wellen schlägt – die öffentliche Reaktion ist gemischt. Einige finden die Entscheidung mutig, andere sind aufgebracht und befürchten, dass damit ein gefährlicher Dammbruch einhergeht.

Ein Blick zurück zeigt, dass das Thema Sterbehilfe in Zürich nicht neu ist. Schon 1999 sorgte ein Fall für Aufregung: Eine schwer kranke Frau wurde aus ihrem Altersheim in die Wohnung ihrer Tochter gebracht, um dort in Würde und selbstbestimmt zu sterben, da Sterbehilfeorganisationen keinen Zutritt hatten. Ueli Schwarzmann, damals Direktor der städtischen Alterszentren, kämpfte vehement für die Rechte der urteilsfähigen Bewohner und setzte sich für die Erlaubnis von Freitodbegleitungen ein. Die emotionale Diskussion führte schließlich zu einer Regelung, die am 1. Januar 2001 in Kraft trat und das Recht auf Selbstbestimmung für alte Menschen festlegte.

Ein Blick auf die Zahlen

Seitdem hat sich viel getan – in den vergangenen 25 Jahren hat die Entscheidung der Stadt Zürich dazu beigetragen, das Thema Sterbehilfe zu enttabuisieren. In den Altersheimen, in denen rund 2000 Menschen leben, gab es nur zwei bis drei assistierte Suizide pro Jahr. Bemerkenswert, dass es bislang keine Beschwerden von Personal oder Bewohnern gab. Die Diskussion über Sterbehilfe ist jedoch nicht vorbei; sie wird weiterhin in verschiedenen Kantonen, auch in Zürich, intensiv politisch erörtert. Viele sind sich einig: Sterbehilfe sollte niemals den alten Menschen aufgezwungen werden.

Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz insgesamt 278 Freitodbegleitungen in Heimen verzeichnet. Es ist interessant zu beobachten, dass der Anteil in Altersheimen aufgrund ablehnender Heimleitungen langsam steigt. Dennoch wird der Beschluss des Zürcher Kantonsrates, Freitodbegleitungen auch in privaten Heimen zu ermöglichen, von vielen als positiv angesehen.

Die Rolle von Exit

In der gesamten Schweiz ist assistierter Suizid ein legitimer Weg, um am Lebensende selbstbestimmt zu handeln. Der Verein „Exit“ spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit über 155.000 Mitgliedern ist der Verein so stark wie nie zuvor. Im Jahr 2022 begleitete „Exit“ 1125 Menschen – das Durchschnittsalter lag bei 79,6 Jahren. Für die meisten Menschen, die diesen Schritt wählen, ist es eine wohlüberlegte Entscheidung. Es ist wichtig zu wissen, dass nur unheilbar kranke und entscheidungsfähige Personen diesen Weg einschlagen dürfen. Dabei müssen sie das tödliche Medikament selbst einnehmen.

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Die Schweizer Bevölkerung steht dem Thema Sterbehilfe insgesamt positiv gegenüber – rund 80 Prozent befürworten die Möglichkeit, selbstbestimmt zu sterben. Der assistierte Suizid ist in der Schweiz seit 1942 erlaubt, und die Diskussion darüber ist weitgehend unumstritten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regelungen weiterentwickeln und welche neuen Perspektiven sich im Umgang mit Sterbehilfe in der Zukunft ergeben werden.