Die Diskussion um die steuerlichen Abzüge für energetische Sanierungen in der Schweiz nimmt zunehmend Fahrt auf. Während der Kanton Aargau diese Abzüge beibehält, um sowohl Hausbesitzer als auch das Gewerbe zu unterstützen, plant der Kanton Zürich, die steuerliche Abzugsfähigkeit energetischer Investitionen abzuschaffen. Dies hat nicht nur finanzielle Auswirkungen, sondern könnte auch die Bereitschaft zur Umsetzung nachhaltiger Bauprojekte beeinflussen.
Ab dem 1. Januar 2029 wird der Eigenmietwert abgeschafft, was bedeutet, dass Eigenheimbesitzer kein fiktives Einkommen mehr versteuern müssen. Diese Reform bringt jedoch auch den Verlust diverser Abzugsmöglichkeiten in der Steuererklärung mit sich, wie etwa die Geltendmachung von Schuldzinsen. Während der Kanton Aargau mit jährlichen Mindereinnahmen von etwa 20 Millionen Franken rechnet, befürchtet die Zürcher Regierung jährliche Einbußen von 150 Millionen Franken durch die Abschaffung des Eigenmietwerts und die damit verbundene Streichung der Abzüge. Der Hauseigentümerverband (HEV) Zürich übt scharfe Kritik und fordert, dass Investitionen in energetische Sanierungen steuerlich abzugsfähig bleiben sollten.
Die Perspektiven der energetischen Sanierungen
Auf Bundesebene wird zudem festgestellt, dass energetische Maßnahmen wie Solaranlagen nicht mehr steuerlich privilegiert werden. Die Kantone haben jedoch die Möglichkeit, Abzüge für energetische Sanierungen bis zur Erreichung ihrer Netto-null-Ziele oder spätestens bis 2050 beizubehalten. Dies könnte insbesondere für den Kanton Aargau, der die Abzüge für energetische Sanierungen beibehält, von Bedeutung sein.
Die Zürcher Regierung argumentiert, dass die Streichung dieser Abzüge notwendig sei, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Der Fraktionschef der Grünen im Zürcher Kantonsparlament unterstützt diese Sichtweise, während die HEV-Kritik die Diskussion weiter anheizt. Der Zürcher Regierungsrat kann zurzeit nicht abschätzen, welche finanziellen Auswirkungen die Beibehaltung der Abzüge für energetische Sanierungen hätte, da der Bund noch festlegen muss, welche Kosten abzugsfähig sind.
Was sind energetische Maßnahmen?
Energetische Sanierungen umfassen eine Vielzahl von Maßnahmen, die nicht nur zur Einsparung von Energie beitragen, sondern auch steuerlich gefördert werden können. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Die steuerliche Förderung sieht vor, dass 20% der Kosten über drei Jahre absetzbar sind, mit einer Höchstsumme der Förderung von 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Zudem können 50% der Kosten für energetische Baubegleitung und Fachplanung abgesetzt werden. Es gibt auch spezifische Voraussetzungen für die steuerliche Förderung, wie beispielsweise, dass das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein muss und die Maßnahmen von Fachunternehmen ausgeführt werden müssen.
Ausblick und Alternativen
Die Situation in Zürich und Aargau ist ein Spiegelbild der Herausforderungen, mit denen die Schweiz im Hinblick auf nachhaltige Baupraktiken konfrontiert ist. Während einige Kantone Anreize zur Förderung von energetischen Sanierungen setzen, sehen andere die Notwendigkeit, die finanzielle Balance zu wahren. Alternativen zur steuerlichen Förderung wie KfW und BAFA Förderprogramme, zinsverbilligte Förderdarlehen und Zuschüsse für systemische Sanierungen könnten in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Weitere Informationen zu den steuerlichen Förderungen und energetischen Maßnahmen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.