Die Brandkatastrophe in Crans-Montana hat nicht nur für Entsetzen gesorgt, sondern auch für einige Missverständnisse, insbesondere in Bezug auf die Behandlung der italienischen Opfer. Der Kanton Wallis hat nun klargestellt, dass die betroffenen italienischen Familien keine Spitalrechnungen selbst tragen müssen. Diese Rechnungen, die zwischen 17.000 und 66.800 Franken für drei Familien lagen, wurden bereits an die Gemeinsame Einrichtung KVG und die entsprechenden italienischen Versicherungen weitergeleitet. Offene Restbeträge werden gemäß dem Opferhilfegesetz von den entsprechenden Stellen übernommen.
Mathias Reynard, der Staatsratspräsident des Wallis, hat sich bereits mit dem italienischen Botschafter Gian Lorenzo Cornado getroffen, um die Situation zu klären und Missverständnisse auszuräumen. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni betonte, dass es inakzeptabel wäre, wenn die Kosten von den Familien oder dem italienischen Staat getragen werden müssten.
Unterstützung für die Betroffenen
Die Dienststelle für Gesundheitswesen des Kantons hat bestätigt, dass die im Spital Wallis erbrachten Leistungen nicht zulasten der betroffenen Familien gehen. Bereits Ende Februar bis Anfang März wurden die Familien schriftlich über das Vorgehen informiert. Der Kanton Wallis hat zudem eine Soforthilfe von 50.000 Franken pro Brandopfer bereitgestellt, die später vom Bund zurückerstattet wird. Dies ist eine wichtige Maßnahme, nachdem bereits eine eigene Soforthilfe von 10.000 Franken an die Opfer und deren Angehörige ausgezahlt wurde.
Die Kontaktaufnahme mit den Betroffenen hat begonnen, um deren Einverständnis für die Auszahlung der Hilfen einzuholen und die Begünstigten zu bestimmen. Es zeigt sich, dass der Kanton Wallis in dieser schwierigen Zeit aktiv und mitfühlend handelt, um den Opfern schnellstmöglich zu helfen.
Interkantonale Koordination der Opferhilfe
Der Vorstand der SODK (Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren) hat ebenfalls sein Bedauern über das Brandunglück ausgedrückt und die Bedeutung der Unterstützung aller Beteiligten bei der Katastrophenbewältigung hervorgehoben. Die SODK ist die federführende interkantonale Konferenz für Opferhilfe und hat die Koordination der Hilfsmaßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen zum Ziel.
Durch Koordinationssitzungen mit dem Bundesamt für Justiz seit Januar wird sichergestellt, dass die Bevölkerung gut informiert ist und die Betroffenen die notwendige Unterstützung erhalten. Die Schweiz verfügt über ein solides System der Opferhilfe, das kostenlose und vertrauliche Beratungen sowie Unterstützung bei Therapien und rechtlichen Belangen umfasst. In diesem Kontext wird auch empfohlen, die Opfereigenschaft großzügig auszulegen, sodass auch Angehörige anerkannten Opfern Hilfeleistungen in Anspruch nehmen können.