Die Brandkatastrophe in Crans-Montana hat Spuren hinterlassen, die sich nicht so schnell verwischen lassen. Vier Monate nach dieser dramatischen Tragödie kommt nun die Walliser Staatsanwaltschaft ins Spiel und prüft den Status der Opfer und ihrer Angehörigen. Die betroffenen Familien erhalten Post, in der ihre Rolle als Privatkläger infrage gestellt wird. Das sorgt natürlich für Unruhe und Schmerz, denn diese Entscheidungen sind alles andere als einfach.
Die Frage, wer als Opfer anerkannt wird, ist entscheidend für die Teilnahme an Einvernahmen, die Einsicht in die Akten und nicht zuletzt für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Anwalt Loïc Parein äußert scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft. Er wirft ihr vor, durch eine unangemessene Aussortierung zusätzliches Leid zu verursachen. Ein besonders erschütterndes Beispiel ist der Fall eines belgischen Bruders, der nur als indirektes Opfer eingestuft werden soll, obwohl er selbst Verbrennungen erlitten hat, als er versuchte, seinen Bruder zu retten.
Ein drückender Druck auf die Angehörigen
Die Anforderungen an die Betroffenen sind enorm. Die Staatsanwaltschaft verlangt Nachweise über die Intensität der Beziehung zwischen Geschwistern und Verstorbenen. Das klingt vielleicht nach Bürokratie, doch für die Familien ist es alles andere als trivial. Das Einreichen von Belegen für enge Beziehungen wird als schmerzvoll empfunden und drückt zusätzlich auf die Seele. Eine Frist von knapp zwei Wochen setzt die Angehörigen unter Druck, was die Situation nicht gerade erleichtert. Anwälte plädieren dafür, dass die Parteistellung nicht voreilig entschieden wird, sondern erst nach Abschluss der Ermittlungen.
Opferhilfe in der Schweiz
In der Schweiz gibt es ein umfassendes System der Opferhilfe, das Menschen unterstützt, die durch Straftaten in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit verletzt wurden. Auch Angehörige von Betroffenen können entsprechende Hilfe in Anspruch nehmen. Die Leistungen der Opferhilfe reichen von Beratung über Soforthilfe bis hin zu längerfristiger Unterstützung, sei es medizinisch, psychologisch oder juristisch. Finanzielle Leistungen stehen ebenfalls zur Verfügung.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Ansprüche auf Opferhilfe nach Straftaten im Ausland beschränkt sind. Ab dem 1. Mai 2026 wird die Opferhilfe für Gewaltbetroffene über die Opferhilfe-Nummer 142 erreichbar sein. Diese Nummer bietet nicht nur kostenlose und vertrauliche Beratung, sondern ist auch rund um die Uhr verfügbar. Geschulte Fachpersonen stehen bereit, um bei Bedarf an die zuständigen Stellen zu vermitteln.