Die Brandkatastrophe in Crans-Montana hat die Gemüter erregt und wirft viele Fragen auf. Michael Lauber, der ehemalige Bundesanwalt, hat nun im SRF-Interview deutliche Worte gefunden. Er kritisiert die Walliser Staatsanwaltschaft scharf. Die Behörde habe, so Lauber, in der Anfangsphase der Ermittlungen „viel zu technisch“ kommuniziert und versäumt, die Angehörigen der Opfer angemessen zu informieren. Nur zwei von 41 Opfern wurden obduziert, während die genaue Todesursache – sei es durch Verbrennen, Ersticken oder Erdrücktwerden – oft unklar bleibt. Angehörige haben schließlich ein Anrecht auf diese Informationen!

Lauber bemängelt nicht nur die mangelhaften Obduktionen, sondern auch die fehlenden Festnahmen. Insbesondere die Barbetreiber Jacques und Jessica Moretti, die Hauptbeschuldigten, wurden nicht sofort nach dem Unglück in Gewahrsam genommen. Jacques Moretti kam erst am 9. Januar in Untersuchungshaft, jedoch nur aufgrund einer mutmaßlichen Fluchtgefahr und wurde Ende Januar gegen Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt. Jessica Moretti durfte zu ihren Kindern zurückkehren, nachdem sie ebenfalls eine Kaution gezahlt hatte. Die Situation wirft nicht nur Fragen zur Rechtmäßigkeit, sondern auch zur Effektivität der Ermittlungen auf.

Staatsanwaltschaft in der Kritik

Laubers Kritik unterstützt die Forderungen von anderen Betroffenen, darunter der Vater eines Todesopfers, der vor das Bundesgericht gezogen ist. Das Bundesgericht wird sich voraussichtlich in den kommenden Monaten mit dem Fall befassen, und die Sorgen um die Reputation der Justiz im Wallis wachsen. Die Staatsanwaltschaft steht unter Druck, denn die Vorwürfe gegen die Barbetreiber sind gravierend: Sie werden der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst beschuldigt. Doch trotz der Schwere der Vorwürfe wurde keine Untersuchungshaft angeordnet.

Wie es scheint, gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Die Betreiber, französische Staatsbürger und Besitzer der Bar Le Constel GmbH in Crans-Montana, stehen in der Kritik, weil sie möglicherweise Beweismittel gelöscht haben. Berichte über das Löschen von Videos und die Deaktivierung von Webseiten durch die Barbetreiber werfen dunkle Schatten auf die Integrität der Ermittlungen. Ein weiterer Aspekt: Die Staatsanwaltschaft hat zunächst keine Zwangsmassnahmen angeordnet, da kein dringender Tatverdacht vorlag. Aber die Schwere der Vorwürfe und die Staatsangehörigkeit der Betreiber könnten durchaus Fluchtgefahr indizieren!

Rechtliche und moralische Fragen

Besonders spannend wird es, wenn man die möglichen Interessenskonflikte der Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud betrachtet. Diese Bedenken könnten die Durchführung des Verfahrens beeinflussen. Es steht im Raum, dass ein anderer Kanton oder ein externer Sonderstaatsanwalt die Strafverfahren übernehmen könnte. Das wirft Fragen auf, die über die unmittelbare Tragödie hinausgehen. Wie steht es um die staatliche Haftung? Opfer und deren Familien könnten sich im Strafverfahren als Privatkläger konstituieren und Schadenersatzansprüche geltend machen. Ein weiterer Stein im Getriebe der Justiz, der klargemacht, dass es nicht nur um die unmittelbaren Folgen der Brandkatastrophe geht, sondern auch um das Vertrauen in die Justiz selbst.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Am Ende bleibt die Frage: Wie wird die Walliser Staatsanwaltschaft mit diesen Herausforderungen umgehen? Die Augen sind auf sie gerichtet und die kommenden Monate versprechen, spannend zu werden.