Feuerverbot im Sommer: So unterschiedlich regeln die Kantone die Gefahrenlage
Jetzt ist also die Zeit gekommen, in der die Schweiz mit einer Hitzeperiode kämpft, die sich dem Ende zuneigt. Doch die Trockenheit bleibt ein ständiger Begleiter. Im Moment ist das Feuerverbot ein heißes Thema – und ich meine das im wahrsten Sinne des Wortes. Das Verbot zieht sich durch die Kantone, und die Regelungen sind so unterschiedlich wie die Landschaften, die sie betreffen.
In Winterthur wurde beispielsweise ab Freitagmittag das Entfachen jeglicher Feuer – inklusive markierter Feuerstellen und Holzkohlegrills – untersagt. Auch Zürich und etliche Gemeinden im Kanton haben sich dem Trend angeschlossen und ein absolutes Feuerverbot verhängt. So ganz ohne Glut und Funken wird es also vorerst nichts mit dem Grillvergnügen. Aber das ist nicht alles – in den Kantonen Glarus, Uri und St. Gallen gilt ebenfalls ein striktes Verbot.
Ein Blick auf die Unterschiede
Die beiden Basel haben das Feuerverbot sogar auf einen Abstand von 200 Metern zum Waldrand ausgeweitet. Das macht die Sache etwas komplizierter für diejenigen, die gerne im Freien kochen oder feiern. Feuerwerk ist dort ebenfalls verboten. Im Kanton Aargau hingegen gilt eine Sperrzone von 50 Metern, während Solothurn ein Feuerverbot innerhalb von 200 Metern zum Waldrand und an Fluss- und Seeufern erlassen hat. Lustigerweise erlaubt Solothurn die Nutzung von signalisierten Feuerstellen – natürlich mit einer gehörigen Portion Vorsicht.
In Bern sieht die Lage etwas anders aus: Während im nördlichen Teil ein striktes Verbot herrscht, gibt es im Berner Oberland lediglich eine Mahnung zum vorsichtigen Umgang mit Feuer. Die Unterschiede sind auf der Waldbrandgefahrenkarte des Bundes gut sichtbar. Ein breites Band von Genf bis zum Bodensee ist als „große Gefahr“ eingestuft. Die Lage in der Innerschweiz, dem Wallis und dem Bündner Rheintal wird sogar als „sehr große Gefahr“ bewertet.
Die aktuelle Situation und ihre Konsequenzen
Die Waldbrandgefahr wird ständig von den Kantonen beurteilt – man könnte sagen, das ist ein bisschen wie eine Wettervorhersage, nur mit mehr Bedenken und weniger Vorfreude auf einen gemütlichen Abend am Lagerfeuer. Die Warnstufen werden in Zusammenarbeit mit dem Bund festgelegt und die Lage wird von Montag bis Freitag aktualisiert. Das bringt einen gewissen Nervenkitzel mit sich, besonders wenn man bedenkt, dass einige Kantone bis zur kommenden Woche warten wollen, um über ein generelles Feuerwerksverbot zu entscheiden.
In St. Gallen gibt es einen kleinen Lichtblick: Bereits bewilligte Feuerwerke auf Seen müssen zwar einen Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer einhalten, sind aber vom Verbot ausgenommen. Und der Kanton Glarus wird am kommenden Mittwoch über mögliche Lockerungen des Verbots von Feuerwerk oder Höhenfeuer entscheiden – man darf gespannt sein!
In vielen Kantonen herrscht derzeit eine erhebliche bis große Waldbrandgefahr, und im Wallis haben einige Regionen sogar die höchste Gefahrenstufe erreicht. Die Maßnahmen reichen von „Keine Maßnahmen“ bis hin zu absoluten Verboten, die Wälder und das gesamte Freie betreffen. Die Unterschiede in den Bestimmungen machen es nicht gerade leicht, den Überblick zu behalten. Da fragt man sich schon, wie man im Sommer ohne ein bisschen Feuerwerk, Grillen oder gemütliche Lagerfeuerabende auskommen soll. Aber Sicherheit geht schließlich vor!
