Sturm der Veränderungen: Uri im Aufbruch zur Prämien-Entlastung
Heute ist der 16.06.2026, und in Uri sind die Gespräche über die bevorstehenden Änderungen zur Prämien-Entlastungsinitiative in vollem Gange. Ab dem 1. Januar 2026 tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, und schon jetzt spürt man die Aufregung in der Luft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur individuellen Prämienverbilligung (IPV) erfahren grundlegende Anpassungen, die nicht nur die Versicherten, sondern auch die Kantone direkt betreffen werden. Es ist fast wie ein kleiner Sturm, der sich zusammenbraut – viele sind gespannt, was da auf uns zukommt.
Die Verpflichtung der Kantone, einen Mindestanteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für die Prämienverbilligung einzusetzen, bringt frischen Wind ins System. Jährlich wird dieser Mindestanteil, der zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der Bruttokosten liegt, neu berechnet. Klar ist, dass sich dieser Anteil an der Prämienbelastung der 40 Prozent einkommensschwächsten Haushalte im Kanton Uri orientiert. Und hier wird es konkret: Der Beitrag des Kantons Uri an den Prämienverbilligungen wird voraussichtlich von 4,5 Millionen Franken im Jahr 2024 auf satte 8,5 Millionen Franken ab 2028 ansteigen. Man fragt sich, ob das die erhoffte Entlastung mit sich bringt oder ob es nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.
Der Weg zur Reform
Mit dem indirekten Gegenvorschlag, der am 29. September 2023 beschlossen wurde, wird eine Entlastung von rund 360 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Das klingt erst einmal viel, ist aber weniger als ursprünglich vom Bundesrat vorgesehen. In der Tat lehnte der Bundesrat die Prämien-Entlastungs-Initiative ab und schlug stattdessen eine Reform vor, die die Prämienverbilligung umfassend ändern soll. Die neuen Bestimmungen werden ab 2026 wirksam, und bis 2028 haben die Kantone Zeit, die Änderungen vollständig umzusetzen.
Doch es gibt noch mehr, was in den kommenden Jahren auf uns zukommt. Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum könnte dazu führen, dass mehr Menschen Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Ob das wirklich eine positive Entwicklung ist, bleibt abzuwarten. Denn die finanziellen Folgen dieser Abschaffung sind derzeit nicht verlässlich abschätzbar. Zudem wird die Einführung der Individualbesteuerung weitreichende Konsequenzen für das System der Prämienverbilligung haben. Man könnte sagen, es wird ein ganz schöner Umbruch!
Was bedeutet das für die Versicherten?
Die Reform fordert eine Totalrevision des bestehenden IPV-Systems im Kanton Uri. Das heißt, die Versicherten dürfen sich auf einige Veränderungen einstellen. Jeder Kanton muss nicht nur festlegen, welchen maximalen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten ausmachen darf, sondern auch, wie hoch der Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung sein soll. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die finanzielle Belastung für die einkommensschwächsten Haushalte nicht überhandnimmt.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Wenn ein Kanton seinen maximalen Anteil vier Jahre nach Inkrafttreten der Änderung nicht festgelegt hat, wird dieser vom Bundesrat bestimmt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird zudem eine Berechnungsweise als Empfehlung veröffentlichen, um den Kantonen bei der Umsetzung unter die Arme zu greifen. So groß die Herausforderungen auch sind, so klar ist auch, dass es hier um die Entlastung einer Vielzahl von Menschen geht, die jeden Franken zweimal umdrehen müssen.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob diese Reformen wirklich die erhoffte Entlastung bringen. Bis dahin bleibt uns nur, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und auf die Stimmen der Betroffenen zu hören. Es gibt viel zu diskutieren und noch mehr zu klären, aber eines steht fest: Die Gesundheitskosten sind ein Thema, das uns alle betrifft und das uns auch in Uri nicht loslässt.
