Thurgauer Gesetz bringt frischen Wind für die frühkindliche Förderung
Im Thurgau tut sich was! Der Regierungsrat hat ein neues Gesetz über Kind, Jugend und Familie auf den Weg gebracht. Ein Schritt, der frischen Wind in die Angebote für unsere Kleinsten und deren Familien bringen soll. Ziel ist es, klare Rechtsgrundlagen zu schaffen, die die frühe Förderung und familienunterstützenden Maßnahmen im Kanton regeln. Das klingt doch schon mal vielversprechend, oder? Denn viele wissen, wie wichtig es ist, die sprachlichen Fähigkeiten und Verhaltenskompetenzen der Kinder zu fördern. Angebote wie der Eltern-Kind-Vorschul-Deutschkurs „Wunderfitz und Redeblitz“ oder das „Chrabbel-Kafi“ – das sind echte Schätze in der Thurgauer Landschaft!
Doch trotz der Vielfalt an Angeboten hat es in der Vergangenheit oft an einer klaren Struktur gefehlt. Das neue Gesetz soll hier Abhilfe schaffen. Es werden nicht nur die Zuständigkeiten klarer definiert, sondern auch die Finanzierung soll transparent gemacht werden. So haben die Familien eine bessere Übersicht und Unterstützung, wenn es um die frühkindliche Förderung geht. Die Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage läuft vom 28. November 2023 bis zum 15. März 2024. Ein breites Feedback ist hier herzlich willkommen!
Betreuungsgutscheine und schulische Sozialarbeit
Ein weiterer interessanter Punkt: Die flächendeckende Einführung von Betreuungsgutscheinen war angedacht, um die familien- und schulergänzende Betreuung zu vergünstigen. Doch der Regierungsrat sieht davon ab, da ein neues Bundesgesetz, das UKibeG, bereits die Anliegen erfüllt. Stattdessen konzentriert sich die Gesetzesvorlage auf Maßnahmen, die aus der Vernehmlassung breite Zustimmung erfahren haben. Das klingt nach einer klugen Entscheidung, die sich an den Bedürfnissen der Familien orientiert.
Die neuen Maßnahmen beinhalten auch die gesetzliche Verankerung der schulischen Sozialarbeit, die in Zukunft flächendeckend umgesetzt werden soll. Diese sozialen Angebote sollen nicht nur die Erziehungskompetenz der Eltern stärken, sondern auch die soziale Integration fördern. Ein schönes Ziel, das uns alle betrifft! Die geschätzten neuen Kosten von rund 2 Millionen Franken jährlich für den Kanton sind natürlich kein Pappenstiel, aber sie könnten sich als lohnende Investition in die Zukunft unserer Kinder herausstellen.
Frühförderung im Fokus
Die Bedeutung von Frühförderung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie richtet sich an Kinder bis zu sechs Jahren, die Entwicklungsverzögerungen oder Auffälligkeiten zeigen. Hier geht es darum, potenzielle Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Das umfasst nicht nur Hilfsangebote für die Kinder selbst, sondern auch wertvolle Unterstützung für Eltern und Bezugspersonen. Denn letztendlich sind sie es, die den Löwenanteil der Arbeit leisten!
Die Angebote der Frühförderung sind vielfältig und beinhalten unter anderem ärztliche, psychologische und heilpädagogische Leistungen. Das ist ein echter Rundum-Service, der sowohl Früherkennung als auch Beratung umfasst. Die Eltern werden eng in den Prozess eingebunden, was für eine positive Entwicklung der Kinder unerlässlich ist. Schließlich können wir alle ein bisschen Hilfe gebrauchen, um die Herausforderungen des Elternseins zu meistern!
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass die Kosten der Frühförderung in der Regel von gesetzlichen Krankenkassen und Eingliederungshilfeträgern übernommen werden. Das gibt den Eltern eine gewisse Sicherheit und macht die Angebote für viele Familien zugänglich. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – auch für den Kanton Thurgau, der hier mit seinem neuen Gesetz einen großen Schritt in die Zukunft macht.
