Heute ist der 13.05.2026 und in der schönen Region Thurgau hat sich ein bemerkenswerter Vorfall ereignet, der die Schweizer Bahnlandschaft betrifft. Ein IR-Dosto-Zug der SBB, genauer gesagt die Nummer 035, hat eine Havarie erlitten und muss nun in die Werkstatt. Aber nicht einfach irgendwo – die Reparatur wird von der Stadler Service AG in Bussnang, dem Sitz des Herstellers, übernommen. Und da reden wir nicht von einem kleinen Betrag: Rund 1.06 Millionen Franken inklusive Mehrwertsteuer wird dieser Auftrag kosten. Das ist ein stolzes Sümmchen!

Die SBB hat sich für eine freihändige Vergabe entschieden – kein öffentlicher Wettbewerb, sondern ganz direkt an Stadler. Warum das? Nun, es gibt immaterialgüterrechtliche Besonderheiten, die hier eine Rolle spielen. Die Rechte des geistigen Eigentums am betroffenen Fahrzeug liegen beim Hersteller selbst. Man könnte sagen, hier hat die SBB keine Wahl, denn Alternativen am Markt sind schlichtweg nicht vorhanden. Diese doppelstöckigen Intercity-Triebzüge, die ursprünglich als «FV-Dosto» eingeführt wurden, sind im Schweizer Fernverkehr auf stark frequentierten Linien im Einsatz. Ein Ausfall wäre also mehr als nur ein kleines Malheur.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Interessanterweise ist die rechtliche Grundlage für diese freihändige Vergabe das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, genauer gesagt Art. 21 Abs. 2 lit. c. Einfach gesagt, es gibt Regelungen, die es erlauben, solche Aufträge ohne Ausschreibung zu vergeben. Natürlich gibt es auch klare Vorschriften, die die Aufteilung von Aufträgen regeln. Ein Auftraggeber kann zwar Aufträge in Teilaufträge oder Lose aufteilen, jedoch ist die Zerstückelung eines wirtschaftlich einheitlichen Auftrags unzulässig. Man könnte sagen, hier gilt der Grundsatz: „Zusammenzurechnen ist, was zusammengehört“.

Das bedeutet, wenn man verschiedene Leistungen nicht unabhängig beschaffen kann, weil sie dem gleichen Zweck dienen, wird’s kompliziert. Ein Beispiel? Wenn man für eine Straßenbaumaßnahme getrennte Aufträge für die Miete von Maschinen und die Lieferung von Baumaterial vergibt, könnte das als Zerstückelung gewertet werden. Aber in diesem Fall ist die freihändige Vergabe der Instandsetzung des IR-Dosto klar und verständlich.

Ein Blick in die Zukunft

Die Entscheidung, den Zug direkt bei Stadler reparieren zu lassen, zeigt auch, wie wichtig solche Herstellerbeziehungen in der heutigen Zeit sind. Tiefgreifende Reparaturen nach einem größeren Schaden sind in der Regel nur durch den Originalhersteller sinnvoll umsetzbar. Das ist eine klare Ansage für die Zukunft der Bahnindustrie in der Schweiz. Die SBB hat mit dieser Entscheidung nicht nur wirtschaftliche, sondern auch technische Überlegungen angestellt, um sicherzustellen, dass ihre Züge schnellstmöglich wieder einsatzbereit sind.

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Wir dürfen gespannt sein, wie es mit dem IR-Dosto weitergeht. Hoffentlich fährt er bald wieder auf den Schienen der Schweiz, um die Passagiere sicher und komfortabel zu befördern. In der Zwischenzeit bleibt uns nur, den Blick nach Bussnang zu richten und auf die kompetente Arbeit der Stadler Service AG zu vertrauen. Ein bisschen wie bei einem guten Rezept – die besten Zutaten kommen schließlich von den besten Herstellern!