Integration im Thurgau: Chancen und Herausforderungen für geflüchtete Ukrainer
Der Kanton Thurgau, ein kleiner, aber feiner Teil der Schweiz, steht vor einer großen Herausforderung. Bis März 2027 werden die ersten Geflüchteten aus der Ukraine seit fünf Jahren in der Schweiz leben. Ein Anlass, der für viele Fragen sorgt. Klarheit über die Rahmenbedingungen ist für die Kantone und die betroffenen Personen wichtig, vor allem in Bezug auf Aufenthaltsstatus, Sozialhilfe und Integration. Der Schutzstatus S, der ukrainischen Staatsbürgern und bestimmten anderen Gruppen zugutekommt, bleibt bestehen und wird weiterhin ein zentraler Bestandteil der Integrationspolitik.
Aktuell leben im Kanton Thurgau rund 2’100 Schutzbedürftige. Mehr als zwei Drittel von ihnen sind im erwerbsfähigen Alter. Es ist bemerkenswert, dass 56,5% der Personen, die seit mindestens drei Jahren hier wohnen, eine Stelle gefunden haben – das liegt über dem Schweizer Durchschnitt von 47,6%. Diese Zahlen zeigen, dass Integration gelingt, auch wenn es noch viele Hürden zu überwinden gibt. Im Jahr 2027 werden voraussichtlich etwa 1’300 Personen im Kanton Thurgau eine befristete Aufenthaltsbewilligung B erhalten. Dies hängt allerdings stark von der Fortführung des Schutzstatus S ab.
Integration und Sozialhilfe
Die Integration ist das Herzstück der aktuellen Bemühungen. Personen mit Schutzstatus S, die seit fünf Jahren in der Schweiz leben, können eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen, die jährlich verlängert wird, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Bewilligung ist allerdings befristet und bleibt bis zur Aufhebung des Schutzstatus S in Kraft. In der Schweiz haben diese Personen Anspruch auf Sozialhilfe, die kantonal geregelt ist. Das bedeutet, dass der Kanton Thurgau auch plant, die Sozialhilfeleistungen an das Niveau von vorläufig aufgenommenen Personen anzupassen, um die Gemeinden nicht übermäßig zu belasten und Anreize zur Erwerbstätigkeit zu schaffen.
Interessant ist, dass gut integrierte Personen nach fünf Jahren Aufenthalt eine Härtefallbewilligung beantragen können, unabhängig von ihrem Schutzstatus. Kriterien dafür werden derzeit von Bund und Kantonen erarbeitet. Es wird auch vorgeschlagen, den Kantonen mehr Spielraum bei der Sozialhilfe zu geben, da die Bundessubventionen nach fünf Jahren wegfallen. Da kommt eine Menge auf die Verantwortlichen im Kanton Thurgau zu.
Wohnen und Bildung
Die Unterbringung von geflüchteten Personen ist ein weiteres spannendes Thema. Untergebrachte haben in der Regel keinen Einfluss auf ihre Wohnsituation. Die Kosten für die Unterbringung werden als Sachleistungen erfasst, was bedeutet, dass sie im Sozialhilfebudget berücksichtigt werden müssen. Eine pauschale Berechnung der Unterbringungskosten pro Person wird empfohlen, um überhöhte Ausgaben zu vermeiden. Dabei wird auch auf verschiedene Wohnformen eingegangen, sei es in einer eigenen Wohnung, einem eigenen Zimmer oder in Kollektivunterkünften.
Besonders hervorzuheben ist das Recht auf Bildung für Kinder mit Schutzstatus S. Diese dürfen in die Schule gehen und haben Zugang zu Sprachkursen sowie Integrationsangeboten. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Jüngsten in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen eine Perspektive zu bieten. Auch die Möglichkeit, an Schweizer Universitäten oder Fachhochschulen zu studieren, steht offen. Das ist doch eine tolle Chance, nicht wahr?
Reise- und Arbeitsrecht
Und was ist mit dem Reisen? Personen mit Aufenthaltsbewilligung B dürfen sich pro Halbjahr höchstens 15 Tage in ihr Herkunftsland aufhalten. Zudem können sie ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen. Das gibt ein wenig Freiheit zurück, die vielen geflüchteten Menschen sehr wichtig ist. Was die Erwerbstätigkeit angeht, so können sie in der Schweiz arbeiten, sofern die Tätigkeit gemeldet wird. Das sind alles kleine, aber bedeutende Schritte in die richtige Richtung.
Die Herausforderungen sind groß, aber die Fortschritte, die gemacht werden, sind ermutigend. Der Kanton Thurgau und die Schweiz insgesamt stehen vor einer Weggabelung. Die Weichen müssen jetzt richtig gestellt werden, um eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten. Das Licht am Ende des Tunnels ist sichtbar, und es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Situation weiterentwickelt.
