In Wängi, einem kleinen malerischen Ort im Thurgau, scheinen die Dinge nicht immer nach Plan zu laufen. Felix Granwehr und Patrick Baumberger, zwei Grundeigentümer, hatten große Träume: ein Zweifamilienhaus auf einem Grundstück an der Wilerstrasse. Das Ganze begann im Jahr 2020, als sie das Grundstück kauften und noch im selben Jahr die Baueingabe reichten. Doch was dann folgte, war alles andere als ein Spaziergang im Park. Die Behörden, und insbesondere das Thurgauer Forstamt, hatten andere Vorstellungen.
Das Forstamt wollte die bestehenden Bauvorschriften für ungültig erklären. Ein Wahnsinn, oder? Das führte dazu, dass der Bau des Hauses um Jahre verzögert wurde. Der Verlust für Granwehr und Baumberger wird auf rund 300.000 Franken geschätzt – eine Summe, die einem den Magen umdrehen könnte. Doch trotz der nicht erteilten Baubewilligung, die die Gemeinde Wängi im Mai 2023 aufgrund von Bedenken über den Mindestabstand zum Wald verweigerte, gab es keine Einsprachen gegen das Baugesuch, das im November 2022 öffentlich aufgelegt wurde.
Der Streit um den Mindestabstand
Der Sondernutzungsplan Rosental verlangt einen Abstand von mindestens 5,5 Metern zur Waldfläche. Doch das Forstamt war anderer Meinung und forderte einen Abstand von 15 Metern. Da fragt man sich: Woher kommt das? Der Baulinienplan stammt aus dem Jahr 1988 und müsste laut Forstamt alle 15 bis 20 Jahre überarbeitet werden. Granwehr war sichtlich frustriert über diese Situation. Er kritisierte, dass das Forstamt geltendes Recht nicht einfach für nichtig erklären kann. Eine Anpassung des Bauprojekts an die Forderungen des Forstamts hätte zu einem Verlust von etwa 500 Quadratmetern Bauland geführt. Was für eine schockierende Vorstellung!
Im Dezember 2023 kam schließlich die Wende: Der Rekurs der Grundstückseigentümer wurde vom Thurgauer Departement für Bau und Umwelt gutgeheißen. Der Entscheid stellte fest, dass das Bauprojekt den im Baulinienplan festgelegten Abstand zum Wald einhält. Die Nichterteilung der Baubewilligung wurde als rechtswidrig eingestuft und aufgehoben. Doch das Jubelgeschrei blieb aus, denn trotz des gewonnenen Rechtsstreits kamen Granwehr und Baumberger nicht ungeschoren davon. Höhere Baukosten und Mietzinsausfälle summierten sich auf die besagten 300.000 Franken. Und die Entschädigung? Ganze 2.000 Franken – das ist schon fast zum Schmunzeln, wenn man bedenkt, was sie durch die Verzögerungen verloren haben.
Die Reaktion der Gemeinde
Granwehr äußerte zudem seine Unzufriedenheit über die Verzögerung und wünschte sich mehr Unterstützung von der Gemeinde Wängi. Man könnte fast meinen, die Gemeinde hätte sich in Luft aufgelöst, denn auf die Vorwürfe reagierte sie trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme nicht. Man fragt sich einfach, wie es möglich ist, dass solche Probleme in einer so schönen Region wie dem Thurgau passieren können. Es gibt immerhin auch Richtlinien und Merkblätter des Forstamtes, die auf der Webseite des Forstamts zu finden sind. Diese Informationsquellen sind für Bürger wichtig, um die komplexen Abläufe im Wald- und Bauwesen besser zu verstehen und Missverständnisse zu vermeiden.
Ob die Gemeinde Wängi aus dieser Geschichte lernt und in Zukunft schneller auf Anfragen reagiert? Das bleibt abzuwarten. Die Herausforderungen, die Granwehr und Baumberger durchlebt haben, sollten ein Weckruf sein, nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für alle, die in der Region bauen möchten. Die Natur und der Bau stehen hier in einem ständigen Spannungsfeld, das sensibel und dennoch pragmatisch behandelt werden muss. So bleibt die Frage offen, wie viele weitere Träume in der schönen Thurgauer Landschaft auf der Strecke bleiben, wenn Bürokratie und fehlende Kommunikation den Weg versperren.