Im Kanton Thurgau tut sich was. Die Peregrina-Stiftung und die Regierung haben sich zusammengetan, um eine Bezahlkarte für Geflüchtete zu testen. Das Ganze soll helfen, Missbrauch von Unterstützungsgeldern zu verhindern. Ab März 2025 geht’s los: In den Durchgangsheimen von Kradolf und Arbon wird bis Dezember 2025 ein Pilotversuch laufen. Die Rückmeldungen von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen werden am Ende des Projekts ausgewertet. Ein spannendes Vorhaben, oder?

Die Bezahlkarte steht Geflüchteten zur Verfügung, während abgewiesene Asylbewerber mit Nothilfe in Sachleistungen abgespeist werden. Anerkannte Flüchtlinge genießen immerhin die gleichen Rechte wie Schweizerinnen und Schweizer. Momentan gilt: Eine Karte pro Familie. Aber da sind noch Fragen offen, etwa die Anzahl der Karten und wie das in Zukunft geregelt werden soll.

Erweiterung der Pilotphase

Jetzt kommt’s noch besser: Die Pilotphase wird um ein Jahr verlängert und die Bezahlkarten sollen flächendeckend in allen Durchgangsheimen des Kantons eingeführt werden. Die Corner-Bank kassiert 3500 Franken Gebühren für die Ausstellung von 100 Karten. Bei etwa 500 bis 600 Karten pro Jahr summieren sich die Kosten auf rund 20’000 Franken. Ein gewaltiger Aufwand, der sich aber durch Effizienzgewinne auszahlen soll. Immerhin, der initiale Aufwand für die Peregrina-Stiftung pro Karte liegt bei 30 bis 45 Minuten. Da fragt man sich doch: Wie viele Hände braucht es, um das alles zu stemmen?

In Deutschland sieht die Sache ähnlich aus – dort wird ab Anfang 2025 für Asylbewerber*innen und Geduldete eine Bezahlkarte eingeführt. Die meisten Bundesländer haben sich Anfang 2024 darauf geeinigt. Diese Debitkarte kommt mit einem monatlichen Guthaben, aber Überweisungen ins Ausland sind tabu. Bargeldabhebungen und Online-Käufe sind nur eingeschränkt möglich, und jedes Bundesland hat da seine eigene Regelung. Ist das nicht ein bisschen kompliziert? Besonders wenn man bedenkt, dass in 13 von 16 Bundesländern ein Bargeld-Limit von 50 Euro pro Person und Monat besteht. In Thüringen und Bremen gibt es höhere Abhebungsmöglichkeiten – wie das dann in der Praxis aussieht, bleibt spannend!

Kritik und Herausforderungen

Die Kritiker der Bezahlkarte machen sich Luft. Flüchtlingsorganisationen heben hervor, dass die Karte praktische Probleme mit sich bringt, etwa das Verbot von Überweisungen oder die Schwierigkeiten beim Online-Shopping. Einige Kommunen, zum Beispiel Potsdam, lehnen die Einführung der Karte ganz ab, während es in anderen Städten Initiativen gibt, um Gutscheine von Bezahlkarten in Bargeld umzutauschen. Das klingt nach einem echten Dilemma für viele Geflüchtete, die auf Unterstützung angewiesen sind.

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Ehrlich gesagt, man fragt sich, wie die Integration mit all diesen Einschränkungen aussehen soll. Migrationsforscher warnen vor negativen Effekten, die sich auf die Teilhabe der Geflüchteten auswirken könnten. Wo bleibt da die Menschlichkeit? Ein zentraler Punkt, der in der Diskussion um die Bezahlkarte nicht außer Acht gelassen werden sollte. Die Peregrina-Stiftung plant zudem eine zentrale Erstbeschulung für Geflüchtete an zwei Standorten. Das Ziel: Ausreichende Deutschkenntnisse und bessere Qualität der Beschulung. Da wird also viel für die Integration getan, auch wenn die Umstände nicht immer einfach sind.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bezahlkarte in Thurgau und darüber hinaus entwickeln wird. Im besten Fall könnte sie ein Schritt in die richtige Richtung sein – ein Versuch, Geflüchteten ein Stück Selbstständigkeit zu geben, während gleichzeitig Missbrauch eingedämmt wird. Aber wie immer, die Realität wird zeigen, ob die Theorie auch in der Praxis funktioniert.