In der Nacht auf Donnerstag, also ganz frisch, wurde ein Waffengeschäft in Solothurn überfallen. Da schlägt das Herz eines jeden Krimifans höher, oder? Mehrere Täter haben einfach so ein Loch in die Schaufensterscheibe geschlagen und sind dann, ganz ungeniert, in einem Auto mit französischen Kontrollschildern geflüchtet. Was genau sie dabei erbeutet haben, steht noch in den Sternen – spannend bleibt es allemal. Es gab jedoch einen nicht im Dienst befindlichen Polizisten, der in dieser Situation die Nerven behielt und Schüsse abgab. Glücklicherweise gibt es keine Hinweise auf Verletzte, aber die Frage bleibt: Wann darf die Polizei eigentlich schießen?

Rolf P. Steinegger, ein erfahrener Fürsprecher und ehemaliger Präsident der Sektion Bern-Stadt des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter, hat sich in einem Interview mit dieser Frage auseinandergesetzt. Wenn’s um Schusswaffengebrauch geht, dann ist das immer das letzte Mittel. Ein Diebstahl von Zahnpasta rechtfertigt keinen Schuss, aber bei einem Einbruch in eine Waffenhandlung sieht die Sache schon ganz anders aus. Ein klarer Fall, denn das Gefahrenpotenzial steigt rapide an, wenn Waffen in die falschen Hände geraten. Hier spricht man von einer echten Bedrohung für die Bevölkerung – und das lässt sich nun mal nicht einfach ignorieren.

Rechtliche Grundlagen im Blick

Ein Polizist, der außerhalb des Dienstes einen Schuss abgibt, muss besonders darauf achten, dass er alle Kriterien für den Schusswaffengebrauch erfüllt. Nach einem solchen Vorfall – das ist wie ein Reflex – wird häufig ein internes Verfahren zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit eingeleitet. Bei unrechtmäßigem Gebrauch könnte es sogar zu einem Disziplinarverfahren oder einer Überweisung an das Strafgericht kommen. Das klingt nach einem ganz schönen Stress, oder? Dabei wird nicht nur das Verhalten des Beamten auf die Probe gestellt, sondern auch, wie die Gesetze im Bereich Polizeirecht ausgelegt werden.

Und es geht noch weiter: Schusswaffengebrauch hat nicht nur rechtliche Konsequenzen. Die psychische Belastung für die Beamten nach solchen Einsätzen kann enorm sein und im schlimmsten Fall sogar zur Dienstunfähigkeit führen. Sofortige Ermittlungen gegen den handelnden Beamten sind dann Usus. Das bedeutet, dass er sich im Vorfeld gut über sein Verhalten in solchen Situationen informieren sollte. Hierbei stehen Berichtspflichten oft im Konflikt mit dem Schweigerecht des Beschuldigten – ein wenig Zwickmühle, oder? Die Staatsanwaltschaft wird aktiv, sobald ein hinreichender Tatverdacht besteht. Die Ermittlungen können weitreichend sein und beinhalten auch Durchsuchungen sowie die Sicherstellung von Datenträgern.

Folgen für die Beamten

Das ist noch nicht alles: Disziplinarverfahren können sich wie Kaugummi ziehen und dazu führen, dass Beförderungen oder Versetzungen auf Eis gelegt werden. Bei einem Freispruch im Strafverfahren ist die Erleichterung riesig, denn eine Einstellung gegen Geldauflage ist nicht gerade das, was man sich wünscht. Aber hier muss auch klar gesagt werden: Die Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs sollte aus polizeirechtlichen Vorgaben abgeleitet werden – und die sind oft strenger gefasst als die strafrechtlichen Bestimmungen. Die Disziplinarbehörde prüft dann, ob das Handeln des Beamten rechtmäßig war. Und das könnte für den Beamten auch zivilrechtliche Haftung bedeuten. Geschädigte oder deren Angehörige haben in solchen Fällen das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein ganz schöner Druck, wenn man bedenkt, dass eingeklagte Summen existenzbedrohend sein können.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Die ganze Situation rund um den Überfall in Solothurn zeigt, wie komplex die rechtlichen und psychologischen Aspekte des Schusswaffengebrauchs durch die Polizei sind. In solch kritischen Momenten muss alles zusammenkommen: Recht, Ethik und die menschliche Psyche. Die Verantwortung auf den Schultern der Beamten ist enorm, und das ist nicht nur ein Job – es ist eine echte Herausforderung. Die Bevölkerung erwartet Sicherheit, und gleichzeitig müssen die Beamten ihre Entscheidungen und deren Folgen immer wieder hinterfragen. Das ist kein leichter Spagat, aber einer, den sie meistern müssen.