Heute ist der 8.06.2026, und in Nunningen, einem kleinen Weiler im Kanton Solothurn, brodelt es. Der Verein Pegasos, bekannt für seine Sterbehilfeangebote, sorgt seit zwei Jahren für Aufregung. Hier, in einem neugebauten Gästehaus neben einem Landgasthof, begleiten sie Menschen auf ihrem letzten Weg. Doch die rechtliche Grundlage fehlt – und das hat jetzt das Verwaltungsgericht auf den Plan gerufen.

Das Thema Sterbehilfe ist sensibel, und die Anwohner sind alles andere als begeistert von den Aktivitäten des Vereins. Jährlich sollen in Nunningen etwa 150 Menschen freiwillig aus dem Leben scheiden – eine Zahl, die für viele in der kleinen Gemeinde beunruhigend wirkt. Die politische Gemeinde zeigt sich ebenfalls unzufrieden, da das ursprüngliche Baugesuch von Pegasos keinerlei Hinweise auf die angebotene Sterbehilfe enthielt. Das sorgt für Zündstoff, denn die Nachbarn fühlen sich durch die Aktivitäten des Vereins belastet und sehen sich mit einem Thema konfrontiert, das ihnen Unbehagen bereitet.

Ein Gerichtsurteil mit Folgen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat nun entschieden, dass Pegasos bis Mitte Juli ein neues Baugesuch einreichen muss. Alle Argumente, die die Anwälte des Vereins vorgetragen haben, wurden vom Gericht zurückgewiesen. Pegasos hatte versucht zu argumentieren, dass die Beherbergung von Sterbewilligen nicht grundsätzlich anders sei als die in einem typischen Gastgewerbebetrieb. Das Gericht war anderer Meinung und stellte fest, dass die Sterbebegleitung, die medizinische und psychologische Betreuung umfasst, sich wesentlich von einfacher Beherbergung unterscheidet.

Ein Punkt, der die Nachbarn besonders beschäftigt hat: Die Anwesenheit der Sterbehilfeorganisation könnte ungewolltes Unbehagen auslösen. Pegasos war der Ansicht, dass die Freitodbegleitung für die Anwohner praktisch nicht sichtbar sei – schließlich gelangen die Personen über eine Tiefgarage ins Gebäude. Das Gericht sah das anders. Der Gedanke an die Freitodbegleitung kann für Anwohner ein Gefühl der Beklemmung hervorrufen. Eine schwierige Situation für alle Beteiligten.

Der Weg nach vorne

Die Begleitungen beim Freitod in Nunningen werden unterdessen weiterhin durchgeführt, auch wenn Pegasos keine Baubewilligung für die Nutzung der Liegenschaft eingeholt hat. Pro Jahr reisen etwa 150 Menschen aus dem In- und Ausland nach Nunningen, um hier die Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Das zeigt, dass es einen Bedarf gibt, auch wenn die rechtliche Lage unklar ist. Pegasos hat bereits angekündigt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht anfechten zu wollen und arbeitet nun an einem Umnutzungsgesuch für die Liegenschaft.

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Die Gemeinde wird letztlich über das Umnutzungsgesuch entscheiden müssen. Ein weiterer Schritt auf einem schmalen Grat zwischen öffentlichem Interesse und individuellen Bedürfnissen. Hier prallen Welten aufeinander, und die Diskussion über Sterbehilfe wird wohl auch in Zukunft nicht verstummen.