In der Schweiz gibt es ein drängendes Problem, das viele Bürgerinnen und Bürger besorgt: die Lücke im Strafrecht, die es kriminellen Serientätern ermöglicht, immer wieder straffrei davonzukommen. Besonders brisant wird die Situation im Kanton Solothurn, wo die Kriminalitätsrate mit 270 Straftaten pro 1000 Einwohner an der Spitze liegt. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Rechtskommission des Nationalrats auf den Zug der SVP aufspringt und eine parlamentarische Initiative unterstützt, die darauf abzielt, ein wirksames Mittel gegen diese wiederkehrenden Vermögensdelikte zu finden.

Im Raum Grenchen wurde ein Täter für sage und schreibe 192 Straftaten innerhalb eines Jahres angezeigt. In Solothurn selbst ist ein Mann mit 175 Delikten aufgefallen. Man fragt sich, wie das möglich ist. Oftmals werden solche Serientäter nach wenigen Stunden wieder freigelassen, weil die Gerichte den besonderen Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht als erfüllt ansehen. Die Sicherheit der Geschädigten sei nicht unmittelbar bedroht – ein Argument, das in Zeiten zunehmender Unsicherheit schwer nachvollziehbar erscheint.

Die rechtlichen Grundlagen und die Herausforderung der Wiederholungsgefahr

Vermögensdelikte, die in den Artikeln 137 bis 172 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs geregelt sind, gelten als sozialschädlich, direkt gefährden sie jedoch nicht unbedingt die Sicherheit der Geschädigten. Das Bundesgericht hat in einem Urteil (7B_682/2025) klargestellt, dass der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nur in besonders schweren Fällen zulässig ist. Die Beurteilung hängt stark von den Einzelfallumständen ab. Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei künftigen Vermögensdelikten Gewalt angewendet werden könnte, erhöht sich die Sicherheitsgefährdung erheblich. Das klingt nach einem Dilemma, bei dem die Justiz oft in der Zwickmühle steckt.

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt die Komplexität dieser Problematik: A. wurde am 10. Juli 2024 wegen Betrug und Urkundenfälschung verhaftet. Trotz seiner Vorstrafen wurde er zunächst nicht in Haft behalten, was die Frage aufwirft, wie viele Chancen ein Serientäter erhalten kann, bevor endlich entschieden wird, dass er eine Gefahr darstellt. Die Vorinstanz erkannte zwar den dringenden Tatverdacht und die Wiederholungsgefahr, doch das Bundesgericht wies die Argumentation als unzureichend zurück und forderte eine genauere Prüfung der Sicherheitslage.

Der Weg zur Veränderung

Die aktuelle Initiative der Rechtskommission könnte nun den entscheidenden Wendepunkt darstellen. Sie fordert, dass bei wiederholten Vermögensdelikten innerhalb von drei Monaten Untersuchungs- und Sicherheitshaft angeordnet werden kann. Ein Schritt, der die Möglichkeit eröffnet, diese kriminellen Machenschaften endlich auch tatsächlich zu bekämpfen. Die Kommission sieht Handlungsbedarf und das ist mehr als nur ein Lippenbekenntnis – es ist ein Aufruf zur Tat!

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Die Problematik betrifft nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, die oft erheblich unter den Folgen solcher Straftaten leiden. Der rechtliche Rahmen muss sich ändern, um der Realität gerecht zu werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtskommission des Ständerats auf diesen Vorstoß reagiert. Die Hoffnung auf ein effektiveres Strafmaß für Serientäter ist groß, doch die Umsetzung wird alles andere als einfach sein.