Heute ist der 8.06.2026 und als Redakteur eines lokalen Magazins hier in Solothurn möchte ich ein Thema ansprechen, das viele von uns betrifft: die Problematik rund um Klarna. Dieser schwedische Anbieter hat sich mit dem Motto „Jetzt kaufen, später bezahlen“ im Online-Handel einen Namen gemacht. Klingt ja zunächst einmal verlockend, oder? Aber wie so oft im Leben gibt es auch hier einen Haken.

Immer mehr Konsumenten in der Schweiz berichten von Schwierigkeiten, die sich nach dem Einkauf mit Klarna einstellen. Automatisierte Mahnungen, hohe Gebühren und ein aggressiver Inkasso-Druck – das sind nur einige der Herausforderungen, mit denen Nutzer konfrontiert werden. Wer sich denkt, einfach nur die Ware zu bezahlen, könnte schnell auf die Nase fallen. Denn Klarna erhebt systematisch Mahnspesen auf unbezahlte Mahnungen. Und das kann ganz schön ins Geld gehen!

Die Tücken der Mahngebühren

Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Bei einer Rechnung von CHF 57.80 müssen nach zwei Mahnungen und zusätzlichen Gebühren insgesamt CHF 42.00 an Mahnspesen gezahlt werden. Das klingt fast wie ein schlechter Scherz! Und das Schlimmste: Wenn man die ursprüngliche Rechnung begleicht, aber die Mahngebühr ignoriert, bleibt das Konto trotzdem im Minus. Die Folge? Weitere Mahnungen und Gebühren, die sich wie ein Schneeballsystem anfühlen.

Fehler bei Überweisungen können ebenfalls zu weiteren Problemen führen. Wer denkt, dass eine manuelle Banküberweisung einfach ist, hat sich getäuscht. Ein kleiner Fehler und schon gibt es eine Mahnung. In solchen Fällen übergibt Klarna unbezahlte Fälle schnell an Inkassobüros, die nicht mit psychologischem Druck sparen – häufige SMS und E-Mails sind da an der Tagesordnung. Und die Inkassokosten? Die können ein Vielfaches des ursprünglichen Einkaufswerts betragen. Da fragt man sich, ob man wirklich so viel für ein paar Schuhe oder ein neues Gadget ausgeben wollte.

Rechtliche Rahmenbedingungen

<pLaut dem Schweizer Obligationenrecht (OR) sind Mahngebühren nicht gesetzlich geregelt. Sie müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Gläubigers klar beziffert sein. Das bedeutet, dass nur Mahngebühren gelten, die konkret in Frankenbeträgen angegeben sind. Allgemeine Formulierungen? Die sind unzulässig! Für die, die es genau wissen wollen: Zulässige Mahngebühren laut Inkasso Suisse liegen bei maximal CHF 30 pro Mahnung und insgesamt bei CHF 120 für alle Mahnungen zusammen.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Was passiert aber, wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden? Dann sind die Mahngebühren unzulässig. Wer das Gefühl hat, unfair behandelt zu werden, sollte nicht zögern, unberechtigte Gebühren schriftlich zu bestreiten – am besten per Einschreiben. Das bringt oft Erfolg, denn viele Inkassobüros geben auf, wenn sie mit einem Widerspruch konfrontiert werden. Und ganz wichtig: Das Schweizer Obligationenrecht verbietet Zinseszinsen und das systematische Aufschlagen von Mahngebühren auf bestehende Gebühren. Das sorgt schon mal für ein wenig Klarheit in einem sonst undurchsichtigen Dschungel.

Wer beim Online-Shopping Probleme mit Klarna vermeiden möchte, sollte sich vielleicht lieber nach Alternativen umsehen. Es gibt genug Anbieter, die nicht nur fairer mit ihren Gebühren umgehen, sondern auch einen besseren Kundenservice bieten. Letztendlich ist es wichtig, sich nicht nur von attraktiven Angeboten blenden zu lassen, sondern genau hinzusehen, was man da unterschreibt. Online-Shopping kann Spaß machen – aber nur, wenn man nicht in die „Klarna-Falle“ tappt.