Bürokratie oder Sicherheit? Die Kontroverse um Vereinsanlässe in Schwyz
In Schwyz tut sich gerade einiges in Bezug auf die Vereinsanlässe. Ein Thema, das bei vielen für Aufregung sorgt. Das Gastwirtschaftsgesetz verlangt eine Bewilligung, wenn in bestimmten Räumen mitgebrachte oder angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden. Das klingt erst einmal nach Bürokratie pur, oder? Und genau das findet auch Imbaumgarten, der diese Regelung als Hürde für kulturelle und private Veranstaltungen kritisiert hat. Er fordert gar die Streichung des entsprechenden Paragraphen. Da kann man nur hoffen, dass sich hier etwas tut!
Unterstützung erhält er dabei von Alois Lüönd von der SVP, der ebenfalls für weniger Vorschriften im Vereinsleben plädiert. Und auch die FDP und die GLP schlagen in dieselbe Kerbe. Regierungsrätin Petra Steimen von der FDP bringt jedoch einen wichtigen Punkt ins Spiel: Bei kommerziellen Veranstaltungen sei eine Bewilligung notwendig, um Risiken wie Brandschutz und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Eine spannende Diskussion, die hier aufkommt, denn die Mitte lehnt die Motion ab, weil sie befürchtet, dass die neue Regelung mehr Probleme schaffen könnte. So ganz unrecht haben sie nicht – die Risiken bleiben ja bestehen, auch wenn man keine Miete zahlt, wie Lorenz Ilg von der GLP anmerkt.
Die Praxis der Anlassbewilligung
Um die Sache noch etwas klarer zu machen: Eine Anlassbewilligung ist unerlässlich, wenn es darum geht, Events außerhalb bewilligter Gastwirtschaftsbetriebe durchzuführen. Das gilt besonders, wenn Speisen oder Getränke gegen Bezahlung konsumiert werden. Man denkt da schnell an temporäre Festbeizen, Fasnachtsveranstaltungen oder auch die beliebten Vereinsfeste in Festzelten oder Turnhallen. Und auch Privatpersonen, die auf ihrem Grundstück einen Anlass mit Verkauf und Konsumation von Speisen oder Getränken organisieren möchten, kommen nicht um die Bewilligung herum. Ein einfaches „Das machen wir schon immer so“ zieht hier nicht mehr!
Die Unterscheidung zwischen Klein- und Großanlässen ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Bei Kleinanlässen muss ein Notfallblatt mit wichtigen Kontaktdaten an geeigneten Stellen ausgehängt werden. Für Großanlässe hingegen ist die Erstellung eines Sicherheitskonzepts notwendig. Hierbei ist es ratsam, das Gesuch für einen Kleinanlass mindestens zwei Monate im Voraus einzureichen, während für Großanlässe sogar sechs Monate eingeplant werden sollten. Und das kostet! Die Gebühren belaufen sich auf 70 Franken pro Tag, plus einmalige Kanzleigebühr von 40 Franken. Wer hätte gedacht, dass die Planung so teuer werden kann?
Wer entscheidet über die Bewilligung?
Ein weiteres Thema, das nicht vergessen werden sollte: Die Standortgemeinde ist primär für die Bewilligung zuständig. In einigen Fällen müssen sogar kantonale Fachstellen oder Bundesbehörden einbezogen werden. Zum Glück gibt es dafür ein kantonales Gesuchsformular, das viele Gemeinden nutzen. Es zeigt auf, wer welche Aufgaben hat und berücksichtigt auch wichtige Aspekte wie Nachhaltigkeit. Praktisch, oder? Veranstalter sollten sich unbedingt mit ihrer Gemeinde absprechen, um zu klären, ob sie das kantonale Formular verwenden können oder ob zusätzliche Schritte nötig sind.
Man kann also sagen, dass es ein ziemlich komplexes Thema ist, das viele Facetten hat. Die Diskussion im Schwyzer Kantonsrat über die Hürden für Vereinsanlässe ist nur der Anfang. Ob sich die Vorschriften am Ende lockern oder sogar verschärfen werden, bleibt spannend abzuwarten. Es bleibt die Hoffnung, dass die Kultur und das Vereinsleben nicht unter bürokratischen Hürden leiden müssen!
