Die Nacht in Buchs war alles andere als ruhig. Am Sonntag um 03:15 Uhr wurde ein 26-jähriger Autofahrer von der Kantonspolizei St.Gallen auf der Heldaustrasse angehalten. Das Ergebnis? Er wurde als fahrunfähig eingestuft, was alles andere als gut ausging – Führerausweis abgenommen, Blut- und Urinprobe gefordert. Man könnte meinen, das wäre ein Warnsignal gewesen, doch die Ereignisse nahmen ihren Lauf.
Fast eine Stunde später, um 04:10 Uhr, sah die Patrouille ein weiteres Fahrzeug an der Langäulistrasse. Der 44-jährige Fahrer hatte seinen Kopf auf das Lenkrad abgestützt – ein deutliches Zeichen für seine Unfähigkeit, das Steuer zu halten. Auch er musste die Folgen tragen: ausländischer Führerausweis für die Schweiz abgenommen, Blut- und Urinprobe abgegeben. Es scheint, als ob die Nacht in Buchs von einer Welle der Fahruntüchtigkeit geprägt war.
Raserei auf der Autobahn
Um 09:40 Uhr wurde eine Geschwindigkeitsmessung auf der Autobahn A1 bei Oberbüren durchgeführt. Hier raste ein 35-jähriger Autofahrer mit 162 km/h, während die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 120 km/h lag. Und als wäre das nicht genug, hatte er auch noch einen Atemalkoholwert von 0.91 mg/l. Ehrlich gesagt, das klingt nach einem echten Rezept für Schwierigkeiten – Führerausweis sofort abgenommen.
Der Tag war noch lange nicht vorbei. Um 14:30 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall in Züberwangen, bei dem ein 25-jähriger Mann durch einen Vorgarten raste und gegen ein abgestelltes Auto prallte. Der Sachschaden? Über 25’000 Franken! Auch hier wurde er als fahrunfähig eingestuft, und natürlich folgten die üblichen Konsequenzen: Führerausweis abgenommen, Blut- und Urinprobe abgegeben. Man fragt sich, ob diese Fahrer überhaupt wissen, was sie sich da einbrocken.
Alkohol und seine Konsequenzen
Der Abend brachte keine Besserung. Um 18:45 Uhr wurde ein 43-jähriger Autofahrer auf der Autobahn A1 bei St.Gallen Neudorf kontrolliert. Mit einem Atemalkoholwert von 0.71 mg/l war es auch für ihn vorbei – der Führerausweis wurde eingezogen. Wenig später, um 20:50 Uhr, wurde ein 28-jähriger Autofahrer an der Haagerstrasse in Salez mit einem abgelaufenen Führerausweis auf Probe angehalten. Auch er musste sich einer Blut- und Urinprobe unterziehen und wurde als fahrunfähig eingestuft.
Die letzte Kontrolle fand am Montag um 01:10 Uhr auf der Industriestrasse in Neuhaus statt, wo ein 31-jähriger Fahrer ebenfalls als fahrunfähig eingestuft wurde. Alle diese Autofahrer stehen nun vor der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen und die Strassenverkehrsämter prüfen Administrativmassnahmen. Die Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen.
Die ernsten Folgen einer MPU
Für alle, die ihren Führerschein wegen Alkohol oder Drogen verloren haben, gibt es eine weitere unangenehme Realität: Ein Abstinenznachweis für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist erforderlich. Dieser muss durch anerkannte Stellen erbracht werden und dauert in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten. Wer denkt, es gehe schnell, wird enttäuscht sein – Ausnahmefälle sind selten.
Die Durchführung des Abstinenzprogramms und die Probenentnahme müssen durch qualifiziertes medizinisches Personal erfolgen. Und das ist noch nicht alles: Nur Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation dürfen Belege ausstellen. Klienten haben die Wahl des Probenmaterials – entweder Haare, Blut oder Urin. Aber Vorsicht! Haare müssen uncoloriert und lang genug sein, während Urinproben unter Sichtkontrolle im Labor abgenommen werden. Ein echtes Stück Arbeit!
Die Nachweise müssen bis zu 12 Monate zurückliegende Abstinenz belegen, und ein positives Ergebnis führt zum sofortigen Abbruch des Programms. Wer sich nicht an die Regeln hält oder unentschuldigt fehlt, hat ebenfalls schlechte Karten. Die MPU selbst besteht aus medizinischen Untersuchungen, Leistungstests und psychologischen Gesprächen. Keine leichte Sache und oft mit hohen Kosten verbunden.
Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich, es ist auch eines der häufigsten Verkehrsdelikte. Bereits geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen erheblich beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall drohen nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern auch der Verlust der persönlichen Mobilität. Die rechtlichen Folgen hängen stark vom Blutalkoholgehalt ab – und für Führerscheinneulinge gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Der Weg zurück zum Führerschein kann steinig sein. Viele müssen eine MPU absolvieren, und nur etwa 60% bestehen beim ersten Versuch. Die Kosten können bei bis zu 3.000 Euro liegen, und bei alkoholbedingten Unfällen kann die Kfz-Versicherung Leistungen verweigern. Das ganze Thema ist also nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein finanzielles Risiko. Bleibt nur zu hoffen, dass die Fahrer aus diesen Erfahrungen lernen und künftig verantwortungsbewusster mit ihrem Führerschein umgehen.