In Basel brodelt es: Am Dienstag, dem 27. April 2026, hat das Parlament die Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt auf der Agenda. Diese Initiative fordert, dass die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft je zwei Ständeratssitze und eine volle Standesstimme erhalten. Aktuell müssen sich beide Kantone mit nur einem Ständeratssitz und einer halben Standesstimme begnügen, was bedeutet, dass ihre Stimmen bei eidgenössischen Abstimmungen nur halb zählen. Dies ist ein Thema, das nicht nur die Politik, sondern auch das Selbstverständnis der Baslerinnen und Basler betrifft.

Die Hintergründe sind vielschichtig. Historisch gesehen gibt es Gründe für die Teilung in Halbkantone, die bis zu religiösen Konflikten und Aufständen zurückreichen. Bei der letzten Zählung hatte Basel-Landschaft Ende 2025 etwa 304.000 Einwohner, während Uri gerade mal 38.500 zählte. Ein ungleicher Vergleich, der die Forderung nach einer Gleichstellung umso dringlicher erscheinen lässt. Politikwissenschaftlerin Rahel Freiburghaus sieht die Reform als potenzielles „Fass ohne Boden“, da sie neue Ungerechtigkeiten schaffen könnte. Dennoch gibt es Stimmen, die auf die Reformfähigkeit des Schweizer Föderalismus hinweisen, wie die Historie zeigt.

Die politische Landschaft in Basel

Die Initiative zur Gleichstellung im Ständerat ist nicht neu und wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach abgelehnt. Ein Postulat von Nationalrätin Katja Christ im Juni 2024 war der letzte Vorstoß, der auf taube Ohren stieß. Der Ständerat hat die aktuelle Initiative einstimmig abgelehnt und die Nationalratskommission empfiehlt ebenfalls ein Nein. Dies könnte jedoch nicht das Ende der Diskussion sein, denn nach dem Nein des Ständerates wird das Begehren an die Kommission des Nationalrats weitergeleitet.

Basel-Stadt wird dabei oft als Geberkanton des Finanzausgleichs beschrieben, während Basel-Landschaft flächenmäßig groß ist. Eine Aufwertung von Basel-Stadt könnte auch Begehrlichkeiten bei anderen Großstädten wie Zürich und Bern wecken. Doch die Bedenken sind groß: Eine solche Aufwertung könnte andere Minderheiten, beispielsweise die lateinische Sprachminderheit, benachteiligen.

Ein Blick auf den Schweizer Föderalismus

Der Schweizer Föderalismus ist ein komplexes Gefüge, das auf der Gründungslegende des Landes und dem Eid der drei Urkantone basiert. Seit 1848 ist die Schweiz ein Bundesstaat, in dem die Staatsgewalt zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt ist. Jeder Kanton entsendet zwei Vertreter in den Ständerat, während Halbkantone nur einen Sitz erhalten. Dieses System wurde 1999 durch eine Verfassungsrevision für Halbkantone angepasst, jedoch nicht vollständig.

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Politikwissenschaftlerin Rahel Freiburghaus betont, dass die Interessenvertretung der Kantone unabhängig von ihrer Größe funktioniert. Die Vielfalt in der Einheit ist ein Grundpfeiler des Schweizer Systems, das auf direkter Demokratie und einem Prinzip der Subsidiarität basiert. Die Selbstbestimmung der Gemeinden und die maximale Autonomie bei eigenen Aufgaben sind zentrale Aspekte dieses Modells.

Die Diskussion um die Gleichstellung der Halbkantone wird also auch in den kommenden Wochen und Monaten weitergeführt werden. Basel-Stadt und Basel-Landschaft stehen dabei im Fokus, nicht nur aufgrund ihrer historischen und politischen Besonderheiten, sondern auch wegen der Auswirkungen, die eine solche Reform auf die gesamte Schweiz haben könnte. Die Frage bleibt: Wie viel Gleichheit ist im Schweizer Föderalismus möglich und welche Kompromisse sind nötig, um ein gerechtes System für alle zu schaffen?