Die Diskussion um die Sterbehilfe in Zürich hat in den letzten Monaten gehörig an Fahrt aufgenommen. Ganz frisch ist die Entscheidung, dass die Zürcher Sterbehilfe-Initiative zurückgezogen wurde. Stattdessen wird am 27. September nur der Gegenvorschlag des Kantonsrates zur Abstimmung kommen. Ein Schritt, der für viele als Kompromiss gilt, denn die Initianten sind der Meinung, dass ihr Ziel damit erreicht wurde. Der Gegenvorschlag erlaubt Sterbehilfe in allen Zürcher Alterszentren und Spitälern, mit einer Ausnahme: psychiatrische Kliniken und Gefängnisse bleiben außen vor.

Die Zustimmung des Kantonsrates zur Vorlage Ende März war der erste Meilenstein. Doch der Widerstand religiöser Kreise führte dazu, dass ein Referendum ergriffen wurde. Jetzt sind die Wähler gefragt und das Stimmvolk kann entscheiden, ob es die Neuregelung, die die Würde leidender Menschen schützen und das Selbstbestimmungsrecht sichern soll, unterstützt. Das Komitee empfiehlt den Stimmberechtigten ein klares Ja zu diesem Vorschlag.

Ein Blick auf die Hintergründe

Am 31. Oktober 2022 beschloss der Kantonsrat mit knapper Mehrheit eine Änderung des Gesundheitsgesetzes zur Sterbehilfe, die am 1. Juli 2023 in Kraft trat. Diese Regelung ermöglicht es Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen, die von Zürcher Gemeinden betrieben werden, in deren Räumlichkeiten auf eigene Kosten Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Private Heime hingegen, die keinen Leistungsauftrag einer Zürcher Gemeinde haben, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Eine Volksinitiative forderte die Ausdehnung der Pflicht zur Duldung von Sterbehilfe auf weitere Institutionen, wie etwa psychiatrische Einrichtungen und ambulante Dienste. Der Regierungsrat hat dieser Initiative jedoch eine Absage erteilt, da sie als zu weitreichend erachtet wird. Es gibt Bedenken, dass insbesondere in psychiatrischen Einrichtungen ein erhöhtes Risiko besteht, dass Patienten unter Druck gesetzt werden könnten, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen. Hier ist die Frage der Selbstbestimmung besonders komplex.

Palliativpflege: Ein oft vernachlässigtes Thema

Ein weiterer wichtiger Aspekt in dieser Diskussion ist die Palliativpflege. Sie ermöglicht Menschen am Lebensende, ihre verbleibende Zeit schmerzfrei und würdevoll zu gestalten. Ziel ist es, die Lebensqualität zu erhalten und die psychischen, sozialen sowie spirituellen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Doch die Realität in der Schweiz sieht düster aus. Die Versorgungslage ist unbefriedigend und die Zahl spezialisierter Palliativbetten steigt nur langsam an. Von den notwendigen 870 Palliativbetten für die 8,7 Millionen Einwohner:innen der Schweiz gibt es nur einen Bruchteil. Das macht die Situation für viele Betroffene noch komplizierter.

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Die Finanzierung der Palliativpflege ist ebenfalls ein schwieriges Thema. Oftmals werden die Leistungen nicht von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, und das System der Fallpauschalen berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse der Palliative Care nicht ausreichend. Hier stellt sich die Frage: Wie kann man Sterbehilfe und Palliativpflege in Einklang bringen? Der Zugang zur Sterbehilfe könnte in direktem Widerspruch zur Palliativversorgung stehen, die ja ganz klar auf Symptombehandlung und Leidenslinderung abzielt.

All diese Faktoren zeigen, dass die Diskussion über Sterbehilfe in Zürich und darüber hinaus von vielen verschiedenen Aspekten beeinflusst wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Abstimmung im September ausgehen wird und welche Auswirkungen sie auf das Leben der Menschen in der Region haben wird.