In Neuenburg brodelt es – und das nicht nur wegen des frühlingshaften Wetters. Ein Fall, der die Gemüter erregt und gleichzeitig ein Schlaglicht auf die dunklen Ecken unseres Justizsystems wirft, steht bevor. In wenigen Tagen wird das Bundesgericht über einen Häftling entscheiden, der seit über 20 Jahren hinter Gittern sitzt. Ursprünglich wurde er 2006 wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu lediglich 16 Monaten Haft verurteilt. Er hatte 2004 einen Polizisten mit einem Messer bedroht. Diese Tat ist nicht die einzige in seiner kriminellen Laufbahn.

Der 54-Jährige bringt eine tragische Vorgeschichte mit: Bereits in den 90er-Jahren wurde er wegen des Missbrauchs einer 15-Jährigen vorbestraft. Weitere Verurteilungen wegen Beleidigungen und Drogendelikten machten das Bild komplett. Im Laufe der Jahre wurde er aufgrund einer psychischen Störung als gefährlich eingestuft, und ein Rückfallrisiko wurde attestiert. Was auf den ersten Blick wie ein klarer Fall aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein komplexes Geflecht aus psychischen Erkrankungen und den Herausforderungen des Strafvollzugs.

Die Schattenseiten der Haft

Eine aktuelle Expertenkommission hat festgestellt, dass mindestens jeder dritte Gefängnisinsasse an einer psychischen Erkrankung leidet. Häufig sind es Depressionen oder Klaustrophobie. Inhaftierte, die psychisch erkrankt sind, können gewalttätig werden oder sich selbst verletzen. Ein Teufelskreis, der sich im Gefängnis weiter zuspitzt. Die Bediensteten in den Anstalten sind oft überfordert, während die Inhaftierten sich hilflos fühlen. Ein Zustand, der auch bei unserem Neuenburger Häftling nicht unbekannt ist, denn er leidet nicht nur unter den Folgen seiner Taten, sondern auch unter den Bedingungen seiner Haft.

Das Strafvollzugsgesetz sieht vor, dass Betroffene Anspruch auf gleichwertige gesundheitliche Behandlung haben. Doch in der Realität sieht es oft ganz anders aus. Die Umsetzung dieses Rechts scheitert häufig am Alltag im Vollzug, wo Mangel an Personal und Ressourcen herrscht. Das führt dazu, dass viele psychische Erkrankungen erst hinter Gittern diagnostiziert werden. Ein neues Gutachten attestiert unserem Häftling Heilungschancen, während ein anderes besagt, dass die lange Haftzeit irreversible psychische Schäden verursacht hat.

Ein Hoffnungsschimmer?

Die Anwälte des Häftlings setzen große Hoffnungen auf die bevorstehende Entscheidung des Bundesgerichts. Sie argumentieren, dass der unbefristete Freiheitsentzug von Beginn an mangelhaft war und die Menschenwürde verletzt. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt äußerte jedoch Bedenken: Eine sofortige Freilassung könnte gefährliche Folgen für die Gesellschaft haben, insbesondere aufgrund der attestierten verbalen Aussetzer, die das Rückfallrisiko betreffen.

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In Anstalten, wie der Justizvollzugsanstalt Neumünster, gibt es bereits Modelle wie Tageskliniken, in denen psychisch erkrankte Gefangene besser behandelt werden können. Hier haben Patienten Zugang zu medizinischem Personal und können an Einzelgesprächen, Ergotherapie, Sport und Entspannungsverfahren teilnehmen. Solche Einrichtungen sind leider die Ausnahme und nicht die Regel. Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Anzahl psychisch erkrankter Gefangener stetig steigt. Im Jahr 2023 waren es bereits knapp 7200, die in „besonders gesicherten Hafträumen“ untergebracht sind.

Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung das Bundesgericht treffen wird. Auf jeden Fall ist der Fall unseres 54-jährigen Neuenburger Häftlings ein eindringlicher Appell, die Zustände in unseren Gefängnissen zu überdenken. In einem System, das oft versagt, bleibt die Frage: Wie viel menschliche Würde können wir uns leisten?