Heute, am 15. Mai 2026, wird in der Schweiz ein Thema heiß diskutiert, das in den letzten Monaten für viel Aufregung gesorgt hat: die digitale Überwachung in Spitälern. Die Kantonsspitäler Luzern und Zürich setzen auf Kameras, um ihre Patienten besser zu schützen. Klingt doch eigentlich nach einer guten Idee, oder? Aber wie so oft im Leben gibt es einen Haken. Der Bundesrat äußert Bedenken und spricht von einer möglichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre. Da stellt sich die Frage: Wo ziehen wir die Grenze zwischen Sicherheit und Überwachung?
Das Universitätsspital Zürich (USZ) hat seit Sommer KI-Videoüberwachung in den Spitalzimmern installiert. Mit einem 180 Grad Blickwinkel und Infrarottechnologie, die sogar nachts funktioniert, sollen Risiken wie Stürze besser erkannt werden. Ein ambitioniertes Ziel, das aber auch seine Schattenseiten hat. Denn die herkömmlichen Methoden wie Trittmatten oder Sitzwachen gelten als fehleranfällig und teuer. So scheint es, als sei der Weg zur digitalen Überwachung geebnet – doch zu welchem Preis?
Datenschutz und ethische Bedenken
Datenschutzexperten sind sich einig: Diese Art der Überwachung stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Patienten dar. Ursula Sury, eine angesehene Rechtsprofessorin, betont, dass solche Eingriffe nur bei überwiegenden Interessen wie Sicherheit oder Gesundheit zulässig sind. Matthias Schönbächler, ehemaliger Luzerner Datenschutzbeauftragter, weist zudem auf die permanente Überwachung hin, die das Gefühl der Intimität und Sicherheit im Spital infrage stellt. Das USZ versucht zu beruhigen und betont, dass die Aufnahmen anonymisiert werden und nur Bewegungsmuster analysiert werden. Doch ob das wirklich reicht, ist fraglich.
Auch in Luzern wird nicht nur mit Überwachungskameras experimentiert. Das Luzerner Kantonsspital betreibt seit einem Jahr die Virtual Care Unit und testet ein dänisches System von Teton, das in Frankreich bereits verboten ist. Dort haben Datenschützer die Alarmglocken läuten lassen. Man fragt sich: Warum bleibt der Bundesrat bei der Entscheidung für das Teton-System, trotz der Bedenken? Vielleicht, weil die Spitäler sich durch diese Überwachung eine Senkung der Kosten und weniger Stürze erhoffen?
Alternativen auf dem Tisch
Inmitten dieser hitzigen Debatte steht eine schweizerische Firma namens Qumea, die ein radarbasiertes System anbietet, das in über 50 Institutionen in der Schweiz eingesetzt wird. Dieses System erzeugt keine Bild- oder Personendaten und könnte laut dem Bundesrat als eine ethischere Lösung gelten. Der Wunsch nach weniger invasiven Lösungen ist offensichtlich, doch ob das USZ bereit ist, umzudenken? Das bleibt abzuwarten.
Die Diskussion um Datenschutz und Überwachung im Gesundheitswesen ist alles andere als neu. In der digitalen Welt werden persönliche Daten zusehends mehr zur Waffe oder zur Ware. Identität wird durch körperliche Merkmale und persönliche Daten nachgewiesen, während im Gesundheitsbereich alle Beteiligten zur Nutzung der Telematikinfrastruktur authentifiziert werden müssen. Die Risiken und Nebenwirkungen sind nicht zu unterschätzen – und das gilt nicht nur für die Patienten, sondern auch für die behandelnden Ärzte und das gesamte Gesundheitssystem.
Wie sich diese Situation entwickeln wird, ist ungewiss. Klar ist jedoch: Die Balance zwischen Sicherheit und Privatsphäre ist ein Drahtseilakt, der noch lange nicht gelöst ist. Ob wir in Zukunft mit Kameras im Spital leben können oder wollen, bleibt die spannende Frage. Die Zeit wird es zeigen.