In Luzern, wo die Tradition auf moderne Herausforderungen trifft, hat der Grosse Stadtrat kürzlich eine bedeutende Entscheidung getroffen. Im Januar 2025 wurde beschlossen, die Feuerwehrersatzabgabe von 4,5 auf 1,5 Promille des steuerbaren Einkommens zu senken. Diese Abgabe wird von feuerwehrpflichtigen Personen erhoben, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten. Ein Schritt, den viele als längst überfällig erachten, da die aktuelle Abgabe als unfair angesehen wird – besonders für bestimmte Bevölkerungsgruppen, während Vermögen und Unternehmen unberücksichtigt bleiben. Die Senkung hat finanzielle Auswirkungen von rund 41 Millionen Franken und wird nun dem obligatorischen Referendum unterzogen, bei dem die Luzerner Stimmbevölkerung voraussichtlich im September 2026 entscheiden wird.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Einige Mitglieder der Kommission befürchten Mindereinnahmen und einen verminderten Anreiz für den aktiven Feuerwehrdienst durch die Abgabensenkung. Die Entscheidung fiel mit einem knappen Ergebnis von 5 zu 4 Stimmen. Man fragt sich: Ist der Preis der Gerechtigkeit nicht manchmal zu hoch?

Barrierefreiheit und Inklusion in der Feuerwehr

Ein weiteres Thema, das die Gemüter bewegt, ist die Schaffung einer Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2024 überwiesenen Motion 338 beantragt der Stadtrat die Einrichtung einer Stelle mit 100 Stellenprozenten und einem jährlichen Budget von 120.000 Franken. Dieser Sonderkredit von 3,24 Millionen Franken über zehn Jahre soll helfen, strukturelle Diskriminierung abzubauen und Barrierefreiheit zu fördern. Die Sozial- und Sicherheitskommission hat großen Handlungsbedarf erkannt und unterstützt die Initiative, wobei sogar eine Erhöhung des Stellenpensums auf 120 Prozent gefordert wurde.

Inklusion ist nicht nur ein Schlagwort, sondern eine gesellschaftliche Verantwortung. Die Diskussion über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Feuerwehr gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ein bekanntes Beispiel ist Ronny Müller, der nach einer Querschnittlähmung zum Wehrleiter ernannt wurde – ein Zeichen, dass jeder, unabhängig von seinen körperlichen Voraussetzungen, einen Platz in der Gesellschaft finden kann. Das Inklusionsgesetz von 2008 garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe, doch in der Praxis gibt es noch viel zu tun.

Die Herausforderung der Barrierefreiheit

Besonders in den Feuerwehrhäusern, wo oft der barrierefreie Zugang nicht gewährleistet ist, zeigt sich die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Städte und Kommunen sind in der Pflicht, die notwendigen Umbauten zu finanzieren, damit auch Feuerwehrleute, die auf Rollstühle angewiesen sind, ihren Dienst verrichten können. Der Deutsche Feuerwehrverband setzt sich aktiv für die Einbindung von Menschen mit Behinderungen ein und fordert Barrierefreiheit sowie die Beseitigung von Berührungsängsten. Es ist ein langer Weg, aber es gibt bereits Erfolgsgeschichten, wie die von Finn-Niklas Gerken, der als querschnittsgelähmter junger Mann die Truppmannausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Solche Erlebnisse sollten uns ermutigen.

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Die Bundesregierung hat sich ebenfalls dem Abbau von Barrieren angenommen. Im November 2022 wurde ein Kabinettsbeschluss zur Barrierefreiheit gefasst, der die konsequente Beseitigung von Barrieren als ressort- und ebenenübergreifende Aufgabe definiert. Die Bundesinitiative Barrierefreiheit verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe an unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Bestrebungen auch in Luzern Früchte tragen werden.