Graubünden im Visier: Neue Maßnahmen gegen organisierte Kriminalität auf der Agenda?
Heute ist der 16.06.2026 und die Diskussionen um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Kanton Graubünden laufen auf Hochtouren. In den letzten Wochen hat sich die Regierung intensiv mit dem Thema beschäftigt, und es scheint, als könnte eine mögliche neue Regelung für Aufenthaltsbewilligungen bald auf der Agenda stehen. Der Regierungsrat Peter Peyer von der SP hat sich klar geäußert: Ein systematisches Verlangen nach einem Strafregisterauszug könnte gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen verstoßen. Dennoch gibt es neue Erkenntnisse aus den Analysen des kantonalen Amtes für Migration und Zivilrecht (AFM), die einen Handlungsspielraum aufzeigen.
In Risikogebieten könnte es künftig tatsächlich nötig sein, einen Strafregisterauszug vorzulegen, bevor man eine Aufenthaltsbewilligung erhält. Das klingt nach einem echten Schritt in die richtige Richtung. Der Fall Roveredo, in dem ein mutmaßlicher Mafioso festgenommen wurde, wird oft als Beispiel für die Notwendigkeit solcher Maßnahmen angeführt. Aurelio Troger, der Präsident der Bürgergemeinde Roveredo, hat sich stark für diese Forderung eingesetzt und plädiert für intensivere Kontakte zwischen den Kantonen. Es ist wichtig, dass die Gemeinden zusammenarbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten!
Regionale Lösungen im Fokus
Die neuesten Analysen des AFM zeigen, dass die Einführung eines Strafregisterauszugs auf regionaler Ebene möglicherweise sofort umgesetzt werden kann, ohne dass umfassende Gesetzes- oder Verordnungsänderungen nötig sind. Das wäre doch ein echter Fortschritt! Nationalrat und SVP haben bereits eine Motion angenommen, die fordert, dass alle Ausländer, die eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Es ist interessant zu sehen, dass der Kanton Tessin diese Maßnahme bereits 2015 eingeführt hat. Ob Graubünden diesem Beispiel bald folgen wird?
Die Bundespolizei in der Schweiz hat ebenfalls spezialisierte Ermittlungskompetenzen zur Kriminalitätsbekämpfung. Sie verfolgt häufig Delikte wie Schleusungs-, Gewalt- und Eigentumskriminalität. Neun Bundespolizeiinspektionen sind speziell für die Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität zuständig. Die Ermittlungsdienste setzen Fachermittler ein, um gezielt gegen diese Verbrechen vorzugehen. Sie führen Beweissicherungs-, Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen durch, auch im virtuellen Raum! Das klingt spannend und gleichzeitig herausfordernd.
Der erste Kontakt zur Verdachtsprüfung wird oft von Kontroll- und Streifenbeamten übernommen. Diese „Ersten Angreifer“ sind entscheidend, denn sie können Tathandlungen aufklären und wichtige Spuren sichern. Die Bundespolizei hat dafür 61 Ermittlungsdienststellen, die sich mit leichter und mittlerer Kriminalität befassen. Es ist beeindruckend, wie viele Ressourcen in die Bekämpfung der Kriminalität gesteckt werden. Die mobile Fahndungseinheiten und Ermittlungskommissionen stehen bereit, um die Sicherheit in unseren Städten und Dörfern zu gewährleisten.
In einer Zeit, in der das Sicherheitsgefühl der Bürger oft auf der Kippe steht, sind solche Maßnahmen absolut notwendig. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den Behörden ist entscheidend, um die organisierte Kriminalität einzudämmen. Ob Graubünden dem Rest des Landes folgen wird und welche weiteren Schritte unternommen werden, bleibt abzuwarten.
