In einem aufsehenerregenden Fall aus Glarus wurde eine 25-jährige Frau wegen schwerer Raserdelikte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Vorfall, der sich im Juni 2021 ereignete, sorgte schweizweit für Schlagzeilen, denn die Glarnerin filmte sich während ihrer waghalsigen Fahrten mit atemberaubenden 238 Stundenkilometern auf der Autobahn. Bei einer Durchsuchung ihres Handys stieß die Polizei auf Aufnahmen von insgesamt acht rasanten Fahrten, von denen fünf als Raserdelikte eingestuft wurden, da sie die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 km/h überschritt.
Die extremste ihrer Fahrten fand auf der A3 bei Lachen statt, wo sie nicht nur rasant unterwegs war, sondern auch zwei Fahrzeuge überholte. Während des Verfahrens gab die Glarnerin an, ihre Raserfahrten seien eine Reaktion auf eine emotionale Phase, die durch ihre Trennung von ihrem Ex-Freund ausgelöst wurde. Ihre Verteidigerin argumentierte, dass sie geläutert sei und sich aus der Autoposer-Szene zurückgezogen habe. Doch ein tragischer Autounfall kurz vor dem Prozess, bei dem sie erneut mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Leitplanke raste, stellte diese Behauptung in Frage.
Das Urteil und seine Folgen
Das Glarner Kantonsgericht verhängte nicht nur die vierjährige Freiheitsstrafe, sondern auch eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 120 Franken. Gegen dieses Urteil legte die Glarnerin Berufung ein und forderte eine bedingte Haftstrafe von 36 Monaten. Das Bundesgericht wies jedoch ihre Beschwerde ab und bestätigte die vierjährige Haftstrafe. Ein Anwalt für Verkehrsrecht äußerte, dass dies möglicherweise die höchste Strafe für ein reines Raserdelikt in der Schweiz sei.
Solche schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind nicht nur ein Problem in der Schweiz. Auch in Deutschland wurden jüngst zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Raser-Fällen gefällt. In einem Fall kam es zu einem illegalen Straßenrennen mit tödlichem Ausgang, bei dem ein Angeklagter aufgrund seiner rücksichtslosen Fahrweise mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft wurde. Der andere Mitangeklagte erhielt vier Jahre Haft, was auf die Schwere seines Vergehens hinweist, aber auch auf die rechtlichen Feinheiten, die bei der Bewertung solcher Delikte zu beachten sind.
Ein gesellschaftliches Problem
Die Einführung des § 315d StGB im Jahr 2017, der illegale Straßenrennen pönalisiert, zeigt, dass der Gesetzgeber auf die wachsenden Gefahren im Straßenverkehr reagiert hat. Vor dieser Regelung wurden solche Rennen nur als Ordnungswidrigkeit behandelt, was dem Gefährdungspotential nicht gerecht wurde. Diskussionen über die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung sind im Gange, besonders hinsichtlich des Bestimmtheitsgrundsatzes. Der BGH hat jedoch betont, dass die Norm verfassungsgemäß ausgelegt werden kann.
Der Fall der Glarnerin ist ein eindringliches Beispiel dafür, wie gefährlich und konsequent solche Verhaltensweisen geahndet werden müssen. Die tragischen Folgen von Raserdelikten fordern nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Auseinandersetzungen. Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle zukünftige Generationen sensibilisieren und dazu beitragen, dass der Straßenverkehr sicherer wird.