Heute ist der 12.05.2026 und die Schlagzeilen aus dem Kanton Glarus bringen frischen Wind in die Debatte um Geschwindigkeitskontrollen. Ende Januar 2026 wurden dort Radarkontrollen auf der Sernftalstrasse, in der Höhe des Truppenparkplatzes in Matt GL, durchgeführt. Die Anwohner hatten sicherlich gemischte Gefühle – einerseits ein gewisses Sicherheitsgefühl, andererseits das mulmige Gefühl, eventuell selbst ins Visier der blitzenden Geräte zu geraten. Und wie es scheint, hatten tatsächlich viele Autofahrer das Pech, auf den Radar zu stoßen. Die Staats- und Jugendanwaltschaft Glarus erhielt mehrere Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die prompt zu Strafbefehlen führten. Ein recht unruhiger Januar für einige Verkehrsteilnehmer, könnte man sagen.

Doch der Wind hat sich gedreht. Ein Verurteilter, der sich gegen seinen Strafbefehl zur Wehr setzte, erwirkte, dass das Verfahren eingestellt wurde. Dies hat die Dinge ins Rollen gebracht. Am 9. April 2026 kam es zu einem Revisionsurteil des Obergerichts Glarus. Überraschenderweise hob das Gericht den ursprünglichen Strafbefehl auf, weil fälschlicherweise eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h statt der korrekten 80 km/h angesetzt wurde. Ein echtes Aufatmen für den Betroffenen und wohl auch für viele andere, die in ähnlichen Situationen steckten.

Neue Prüfungen für weitere Fälle

Die Staatsanwaltschaft, überzeugt von der Urteilsbegründung, plant nun, auch andere vergleichbare Fälle neu zu beurteilen. Insgesamt wurden 17 Strafbefehle identifiziert, die ähnliche Ungereimtheiten aufweisen. Diese werden dem Obergericht Glarus zur Prüfung einer Revision vorgelegt. Eine spannende Entwicklung, die wahrscheinlich vielen Autofahrern in der Region neue Hoffnung gibt. Denn die geschätzte Summe möglicher Rückerstattungen aus diesen Verfahren beläuft sich auf rund CHF 15’000.00. Ein kleiner Geldsegen, der für die einen Licht ins Dunkel bringt – aber nicht für alle.

Es gibt nämlich auch eine Schattenseite: Die Ordnungsbussenverfahren sind von dieser neuen Prüfung nicht betroffen und gesetzlich nicht revisionsfähig. Das bedeutet, dass einmal bezahlte Bussen nicht mehr überprüft oder rückerstattet werden können. Die Personendaten werden nach der Bezahlung gelöscht, und nachträgliche Überprüfungen sind ausgeschlossen. Ein Umstand, der für einige Geschwindigkeitsüberschreiter und Verkehrsteilnehmer sicher frustrierend ist, besonders wenn sie das Gefühl haben, ungerecht behandelt worden zu sein.

Ein Blick in die Zukunft

Wie es weitergeht? Nun, die nächsten Wochen könnten spannend werden. Die neuen Prüfungen könnten nicht nur für die Betroffenen eine Erleichterung darstellen, sondern auch für die Staatsanwaltschaft eine Herausforderung – die richtige Balance zwischen Verkehrssicherheit und rechtlicher Fairness zu finden, ist keine leichte Aufgabe. Die Debatte über die Geschwindigkeitskontrollen und deren Ausführung wird damit sicherlich neu entfacht. Ein bisschen mehr Transparenz und Fairness in der Verkehrsüberwachung wäre für viele eine willkommene Entwicklung, so viel steht fest. Man darf gespannt sein, welche weiteren Erkenntnisse diese Überprüfungen noch ans Licht bringen werden.

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