Heute, am 13. Mai 2026, gibt es Neuigkeiten aus Glarus, die selbst den geübtesten Autofahrer aufmerken lassen. Da werden die Nerven der Verkehrsteilnehmer ganz schön strapaziert! Die Glarner Obergerichtsbarkeit muss insgesamt 17 Strafbefehle überarbeiten, die auf der Sernftalstrasse, in der Höhe des Truppenparkplatzes, ausgestellt wurden. Die Aufregung hat ihren Ursprung in Geschwindigkeitsmessungen, die sich als fehlerhaft herausgestellt haben. Aber Moment mal – das ist nicht alles!
Rund 15.000 Franken sollen an die zu Unrecht gebüssten Autofahrer zurückgezahlt werden. Ja, Sie haben richtig gelesen! Die betroffenen Messungen stammen aus den Monaten Oktober und Dezember 2023 sowie November und Dezember 2024, sogar vom 6. Januar 2025. Ein Fahrer hatte den Strafbefehl angefochten, und am 9. April hob das Obergericht den ursprünglichen Bescheid auf. Der Grund? Das Gericht stellte fest, dass die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zu Unrecht angesetzt wurde. Tatsächlich wäre die korrekte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gewesen! Das lässt einen schon ins Grübeln kommen, wie oft solche Fehler vielleicht auch bei anderen Messungen passieren.
Fehlerhafte Signalisation und Konsequenzen
Ein weiterer interessanter Punkt: Die Signalisation der Höchstgeschwindigkeit wurde nicht wiederholt, was laut Artikel 16 der Signalisationsverordnung bedeutet, dass die Tempolimits nur bis zur nächsten Verzweigung gelten. Das heißt, viele Fahrer haben unwissentlich gegen ein Gesetz verstoßen, das sie gar nicht hätten kennen können! Auf der Ausserortsstrecke wären Strafbefehle erst ab 96 km/h fällig gewesen. Das wirft schon einen ganz neuen Blick auf die ganze Situation.
Die Staatsanwaltschaft hat sich mit dem Urteil des Obergerichts einverstanden erklärt und plant, weitere ähnliche Fälle neu zu beurteilen. Allerdings bleibt zu beachten, dass Ordnungsbussenverfahren von dieser Revision nicht betroffen sind. Das heißt, Personen, die nur eine Ordnungsbusse erhalten haben, gehen leer aus. Nach ihrer Bezahlung werden die entsprechenden Personendaten gelöscht, und Rückerstattungen sind nicht möglich. Das ist schon ein bisschen frustrierend, oder?
Ein Blick zurück auf ähnliche Vorfälle
<pIm März 2023 gab die Kantonspolizei Glarus einen Fehler bei Geschwindigkeitskontrollen am Kerenzerberg zu, was bereits einige Wellen geschlagen hatte. Damals wurden rund 600 Verkehrsteilnehmer an drei Feiertagen gebüsst, und sieben von ihnen wehrten sich rechtlich. Das Glarner Obergericht stellte in diesem Zusammenhang widersprüchliche Angaben und eine unzureichende Dokumentation der Verkehrssituation fest. Und die Polizei? Die räumte ein, dass die polizeilichen Standards nicht eingehalten wurden. Ein ganz schön heikler Punkt für die Behörden!
Was bleibt uns also? Eine spannende, wenn auch etwas chaotische Auseinandersetzung mit den Regeln der Strassenverkehrsordnung, die uns zeigt, dass wir alle manchmal im Dunkeln tappen, wenn es um die Gesetze auf unseren Straßen geht. Bleiben Sie also wachsam – und vielleicht auch ein bisschen vorsichtiger, wenn Sie das nächste Mal den Fuss aufs Gaspedal setzen!