Am Samstag, dem 23. Mai 2026, passierte auf dem Hafnerweg in Neuenhof ein Unfall, der uns alle nachdenklich stimmen sollte. Um kurz nach 17.00 Uhr überquerte ein 55-jähriger Automobilist eine Kreuzung und missachtete dabei den Vortritt eines 15-jährigen Jugendlichen, der auf seinem Elektro-Roller unterwegs war. Die Kollision war heftig – der Junge und sein Beifahrer stürzten und verletzten sich. Beide mussten zur Kontrolle ins Spital gebracht werden, während an den Fahrzeugen ein nicht zu vernachlässigender Sachschaden entstand. Und als ob das nicht genug wäre, wurde der Autofahrer bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Aber auch der 15-Jährige bekam eine Anzeige, weil das Mitführen eines Sozius erst ab 16 Jahren erlaubt ist. Der Roller selbst wurde vorläufig von der Polizei sichergestellt. Ob an dem Gefährt technische Abänderungen vorgenommen wurden, wird nun geprüft.
In der Schweiz steigen die E-Scooter-Unfälle dramatisch an, besonders nach dem Ausgang. In Zürich etwa wurden im letzten Jahr 94 Unfälle registriert, wobei mehr als die Hälfte der Verunfallten alkoholisierten jungen Männern angehörte. Komischerweise tragen die meisten von ihnen keinen Helm. Das Bundesamt für Strassen (Astra) denkt nun darüber nach, eine Helmpflicht einzuführen und die Vorschriften für E-Trottinette zu verschärfen. Thomas Rohrbach, ein Sprecher von Astra, betont, wie wichtig das Tragen eines Helms ist. Im Kanton Schaffhausen hat sich die Zahl der Unfälle sogar verdoppelt. Da drängt sich die Frage auf: Braucht es in der Schweiz endlich einheitliche Regeln für die Nutzung dieser Roller?
E-Scooter und ihre Gefahren
Das ist ein Thema, das viele betrifft. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der E-Trottinett-Unfälle mit Verletzungsfolgen nahezu verdreifacht – von 194 im Jahr 2020 auf 595 im Jahr 2024. Besonders gefährdet sind Fahrer, die ohne Helm und unter Alkoholeinfluss unterwegs sind. Ein Beispiel dafür ist Samuel, der 2021 in Lausanne mit seinem E-Trottinett stürzte. Er trug keinen Helm, fuhr bei nasser Fahrbahn und war alkoholisiert. Der Aufprall war so heftig, dass er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt und operiert werden musste. Nach wochenlangem Koma hat er heute mit den Folgen zu kämpfen – chronische Müdigkeit und Konzentrationsprobleme sind nur einige der Herausforderungen, die ihn plagen.
Die gesellschaftlichen Kosten, die durch solche Unfälle entstehen, sind enorm. Arbeitsausfälle, teure Behandlungen und lange Rehabilitationszeiten summieren sich zu einer beträchtlichen Last. E-Trottinette unterliegen übrigens den gleichen Verkehrsregeln wie Fahrräder. Es ist verboten, in Fußgängerzonen oder auf dem Trottoir zu fahren, und sie dürfen nur von Personen ab 14 Jahren genutzt werden. Bis 16 Jahre ist ein Führerausweis der Kategorie M notwendig. Zudem sind E-Trottinette nur für eine Person zugelassen und dürfen maximal 20 km/h schnell fahren. Ein Velohelm ist zwar nicht Pflicht, wird aber dringend empfohlen.
In Anbetracht dieser Faktoren wächst der Druck auf Politik und Behörden, klare Regeln für die Sicherheit und Nutzung von E-Scootern zu schaffen. Viele Fahrer weichen aufgrund unzureichender Infrastruktur auf Trottoirs aus, was zusätzliche Gefahren mit sich bringt. Die Stadt Zürich plant bereits eine Reduktion der Leih-Scooter und feste Parkzonen im Kreis 1. Branchenvertreter schätzen, dass die Zahl der privat genutzten E-Scooter in den kommenden zehn Jahren auf 300.000 steigen könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Ein Umdenken ist auf jeden Fall gefragt.