Heute ist der 3. Juni 2026 und die Nachrichten aus Genf bringen einen frischen Wind – oder besser gesagt, einen Sturm. Die Trump-Administration hat den 60 Handelspartnern, darunter auch der Schweiz, neue Zölle angedroht. Das Ganze basiert auf vermeintlichen Untersuchungen zu Zwangsarbeit, die die US-Regierung als unlauter einstuft. Ein ganz schöner Hammer, wenn man bedenkt, dass diese Zölle auf Exportgüter in die USA bis zu 12,5 Prozent betragen könnten. Im Vergleich dazu muss sich die EU mit 10 Prozent zufriedengeben. Da fragt man sich, was sich die Schweizer Wirtschaft dabei denkt, ganz ehrlich!
US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer hat am 2. Juni die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorgestellt, die als Grundlage für diese Zolldrohungen dienen. Die Vorwürfe sind nicht von Pappe: Die Schweiz und andere Länder sollen den Import von Gütern aus Zwangsarbeit nicht ausreichend verhindern. Das könnte für Schweizer Unternehmen einen echten finanziellen Schlag bedeuten. Was die Sache noch kniffliger macht, ist, dass diese Zölle noch nicht rechtsgültig sind. Bis zum 6. Juli haben die Handelspartner Zeit, sich dazu zu äußern. Ein bisschen Zeit zum Durchatmen, könnte man sagen.
Untersuchungen und Reaktionen
Die Situation wird durch die Tatsache verschärft, dass die USA tatsächlich eine Untersuchung gegen die Schweiz wegen unlauterem Handel eröffnet haben. Der Bundesrat hat bereits schriftlich von den zuständigen Behörden in Washington erfahren. Diese Untersuchungen könnten als Grundlage dienen, um weiterhin Zölle auf Schweizer Güter zu erheben. „Unlauter“ – das klingt schon fast wie ein Vorwurf aus einem Krimi, oder? Bundesratssprecherin Nicole Lamon hat den Austausch über diese brisanten Themen bestätigt, was die Gemüter sicherlich noch mehr erhitzt.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat eine erste Analyse zu diesen Untersuchungen durchgeführt. Es bleibt spannend, wie sich die Situation weiter entwickeln wird, denn der Bundesrat hat sich zwar über das weitere Vorgehen ausgetauscht, aber wie es aussieht, noch keinen konkreten Beschluss gefasst. Ein wenig zögerlich, könnte man sagen.
Die rechtlichen Grundlagen und ihre Bedeutung
Die rechtlichen Grundlagen für die Zolldrohungen stützen sich auf die „Section 301“ des US-Handelsgesetzes von 1974. Das ist nicht einfach nur ein hübsches Stück Papier, sondern eine ernstzunehmende rechtliche Grundlage, die es den USA erlaubt, neue Zölle gegen Länder zu erheben, die sie als unfair einstufen. Und damit sind nicht nur die Schweiz und die EU betroffen – auch andere Länder müssen sich warm anziehen.
Was die Schweiz besonders trifft, ist, dass sie in der Vergangenheit eine Regulierung zur Zwangsarbeit abgelehnt hat. Im Gegensatz dazu hat die EU bereits im November 2024 eine Regulierung beschlossen, die den Verkauf von Gütern aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt verbietet. Hier könnte die Schweiz vielleicht einen Gang zulegen, um den Vorwürfen entgegenzuwirken. Schließlich ist eine solide rechtliche Grundlage für dauerhafte Einfuhrzölle nicht gerade ein angenehmes Pflaster für die Schweizer Exportwirtschaft.
Die Verhandlungen mit den USA
Ein Lichtblick könnte jedoch in den intensiven Verhandlungen liegen, die die Schweiz mit den USA führt, um eine rechtsverbindliche Handelsvereinbarung zu erreichen. Diese Verhandlungen könnten im Sommer entscheidend werden, da die Übergangszölle am 24. Juli auslaufen. Der Schweizer Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin plant ein Treffen mit US-Handelsbeauftragtem Greer am Rande eines OECD-Ministertreffens in Paris. Ein Treffen, das vielleicht die Wogen glätten könnte, oder?
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung weist die Vorwürfe aus den USA zurück und betont einen umfassenden Ansatz gegen Zwangsarbeit. Das ist ein starkes Statement, das zeigt, dass die Schweiz nicht einfach hinnehmen möchte, was über sie gesagt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob die Schweizer Wirtschaft die Herausforderungen meistern kann, die sich aus diesen neuen Zolldrohungen ergeben.