Ein wenig Aufregung gibt es zurzeit um den 80. Geburtstag von Donald Trump, der am 14. Juni gefeiert werden soll. Doch das, was viele vielleicht erwartet hätten – ein Geburtstagsgeschenk aus der Schweiz – wird nicht eintreffen. Die Bundeskanzlei hat klar und deutlich erklärt, dass es nicht in der Tradition des Bundesrates oder des Bundespräsidenten liegt, anderen Staatsoberhäuptern Geschenke zu machen. Woher auch, schließlich gab es in den letzten Jahren kaum bekannte Fälle solcher Zuwendungen. Ein wenig schmunzeln muss man da schon, wenn man an die Geschenke denkt, die früher überreicht wurden – etwa die schöne IWC-Uhr für Josip Broz Tito zu seinem 80. Geburtstag. Das war im Jahr 1972.

Das Thema Geschenke für Trump bleibt jedoch brisant. Der Grund: Bei der Bundesanwaltschaft (BA) liegen drei Strafanzeigen vor, die sich um Geschenke dreht, die am 5. November 2022 von einer Gruppe Schweizer Wirtschaftsführer im Oval Office überreicht wurden. Darunter eine goldene Rolex und ein Goldbarren. Die Kläger befürchten, dass diese Überreichungen den Tatbestand der Bestechung fremder Amtsträger erfüllen könnten. Bisher hat sich die BA nicht zu den Anzeigen geäußert, doch Raphaël Mahaim, einer der Kläger und Nationalrat, wird sich nach dem Stand der Dinge erkundigen. Zudem hat US-Senator Ron Wyden Fragen zum Thema aufgeworfen, insbesondere zur Annahme der Geschenke und zu möglichen Interessenskonflikten.

Ein kontroverses Geschenk

Erst vor wenigen Tagen, am 4. November 2025, überreichte eine Delegation führender Schweizer Wirtschaftsvertreter Trump eine Rolex-Tischuhr sowie einen Goldbarren. Die Geschenke sollten für die Presidential Library des Präsidenten bestimmt sein und wurden angeblich mit dem Ethikbeauftragten des Weißen Hauses abgestimmt. Komisch, aber auch irgendwie bedenklich, denn zu diesem Zeitpunkt standen die Verhandlungen über Zollsätze auf Schweizer Waren im Raum – ein Zöllchen hin, ein Zöllchen her, und schon senkt die US-Regierung die Zölle von 39 auf 15 Prozent. Das lässt aufhorchen! Die Stimmung wird immer kritischer, insbesondere weil die Geschenke im Gesamtwert von etwa CHF 140.000 überreicht wurden.

Die Vorwürfe sind nicht von der Hand zu weisen. Die nationalen Abgeordneten, die die Strafanzeige eingereicht haben, betonen, dass die Glaubwürdigkeit der Institutionen und der internationale Ruf der Schweiz auf dem Spiel stehen. Dies ist nicht nur eine juristische Frage, sondern auch eine moralische. Die aktive Bestechung ausländischer Amtsträger ist in Art. 322septies StGB geregelt, und es wird spannend zu sehen, wie die Bundesanwaltschaft mit diesem heiklen Thema umgeht.

Politik und Geschenke – ein heikles Thema

Die Diskussion um Geschenke an Staatsoberhäupter ist nicht neu, das wissen wir. In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, diplomatische Beziehungen durch solche Gesten zu vertiefen. In diesem Fall liegt jedoch ein klarer Verdacht im Raum: Wurden die Geschenke in der Hoffnung gegeben, dass sie sich positiv auf die politischen Verhandlungen auswirken? Und wie wird das von den zuständigen Behörden bewertet? Der Tatbestand der Bestechung verlangt einen Äquivalenzzusammenhang zwischen Vorteil und Amtshandlung – das sogenannte quid pro quo. Die Frage bleibt: Sind diese Geschenke tatsächlich als ungebührlicher Vorteil zu werten? Und vor allem, wird die Justiz hier eine klare Linie ziehen?

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Die Geschenke sind auch im Kontext amerikanischer Gesetze interessant. Die US-Verfassung und der Foreign Gifts and Decorations Act regeln, was ein Präsident annehmen darf. Geschenke von Privatpersonen? Die dürfen, aber nur unter bestimmten Umständen. Kommt es zu einem juristischen Nachspiel? Sicher wird die Entscheidung der Bundesanwaltschaft mit Spannung erwartet. Was wird sie entscheiden? Ein spannende, aber auch heikle Angelegenheit, die die diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA weiter auf die Probe stellen könnte. Die Zeit wird es zeigen.