Die Gluthitze hat die Westschweiz fest im Griff, und die Folgen sind spürbar. Im Kanton Genf wurden die Primarschüler der ersten und zweiten Klasse von der Schulpflicht befreit. Hitzeferien, oder wie die Franzosen sagen, „Congé de chaleur“, wurden ausgerufen, um den kleinen Lernenden eine Atempause zu gönnen. Aber das ist nicht der einzige Kanton, der auf die über 25 Grad Celsius reagiert. Auch im Waadt werden die Primar- und Oberstufenschulhäuser geschlossen, auch wenn viele Lehrer auf Schulreisen sind. Eine rechtliche Grundlage für solche Entscheidungen gibt es, wie Cédric Blanc, Schulverantwortlicher in Waadt, bestätigt.

Doch während die einen sich über die hitzefreien Tage freuen, gibt es auch kritische Stimmen. David Rey, Präsident der Westschweizer Lehrerinnen- und Lehrergewerkschaft, äußert Bedenken über die unterschiedlichen Regelungen in den Schulen. Er fordert einheitliche Maßnahmen und Hitzeschutzstrategien, anstatt willkürlich Hitzeferien auszurufen. Im Wallis hingegen wird der Unterricht unter freiem Himmel und in kühlen Räumen angeboten, um den hohen Temperaturen zu entkommen. Dagmar Rösler, Präsidentin des Verbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, weist auf die Notwendigkeit von umfassenden Sanierungen der Schulhäuser hin. Es müsse ein landesweiter Masterplan her, um auch bei Hitze geregelten Unterricht zu gewährleisten.

Hitze und ihre Folgen

Die Auswirkungen der hohen Temperaturen sind nicht zu unterschätzen. Hohe Raumtemperaturen können die Aufmerksamkeit der Schüler senken und die Unfallgefahr erhöhen. Ab 30 °C sind laut ASR A3.5 „wirksame Maßnahmen“ erforderlich. Wenn es sogar auf 35 °C zugeht, gilt der Klassenraum ohne Spezialschutz als ungeeignet für den Unterricht. Kinder dehydrieren schneller – das kann nicht nur die Gesundheit beeinträchtigen, sondern auch die Abiturnoten negativ beeinflussen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar definiert: Bei über 26 °C sollten ergänzende Schutzmaßnahmen wie Verschattung und Lüftung geprüft werden. Ab 30 °C sind Maßnahmen wie Kurzstunden und die Bereitstellung von Trinkwasser Pflicht. Und wenn die Temperaturen die 35 °C-Marke überschreiten? Dann müssen Unterricht oder Räume geschlossen werden. Eine „26-30-35-Ampel“ gibt hier eine schnelle Orientierung: Grün für angenehme Temperaturen, Gelb für Vorsichtsmaßnahmen und Rot für akutes Handeln.

Empfehlungen für Schulen

Die Schulen sind gefordert, sich auf die Hitze einzustellen. Tipps zur Anpassung des Schulbetriebs sind dabei Gold wert. So könnten Lern- und Pausenzeiten an den Temperaturverlauf des Tages angepasst werden. Nächtliches Durchlüften der Räume hilft, die Hitze draußen zu halten. Verschattungstechniken sollten unbedingt in Betracht gezogen werden, um die Räume kühl zu halten. Trinkpausen sind ein absolutes Muss – und feuchte Tücher könnten für die Schüler eine willkommene Erfrischung sein. Hitzewarnungen sollten zudem an Eltern und Schüler weitergegeben werden, denn schließlich geht es um die Sicherheit der Kleinen.

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Ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird: Der bauliche Hitzeschutz sollte bereits bei der Planung und Sanierung von Schulgebäuden berücksichtigt werden. Eine Begrünung der Schulhöfe kann kühlende Effekte erzeugen und ein angenehmes Ambiente zum Lernen bieten. Denn eines steht fest: Kinder sind besonders anfällig für Hitze, und der Schutz ihrer Gesundheit ist oberstes Gebot.

Die Diskussion um Hitzefrei und angemessene Schutzmaßnahmen in Schulen wird uns wohl noch eine Weile begleiten. So unterschiedlich wie die Regelungen in den Kantonen sind auch die Meinungen darüber, wie wir am besten mit den steigenden Temperaturen umgehen sollten. Eines ist klar: Wir müssen jetzt handeln, um den Schulbetrieb auch unter extremen Bedingungen aufrechterhalten zu können. Die Zukunft unserer Kinder hängt davon ab.