Fehlbeträge und CO₂-Chaos: Genfer Fahrzeugsteuer sorgt für Aufregung
In Genf, der Stadt der Blumen und des internationalen Flairs, hat das Verwaltungsgericht kürzlich für ordentlich Aufregung gesorgt. Es stellte fest, dass das kantonale Fahrzeugamt bei der neuen CO₂-basierten Automobilsteuer gewaltig danebenlag. Ja, richtig gehört! Die Steuer wurde nicht nur falsch berechnet, sondern führte auch zu astronomischen Rechnungen, die so manchem Fahrzeughalter die Tränen in die Augen treiben könnten. Ein besonders krasser Fall: Ein Besitzer eines Porsche Cayenne erhielt eine Rechnung über satte 3.768 Franken, während die richtige Summe lediglich 839,75 Franken betragen sollte. Das lässt einem wirklich die Haare zu Berge stehen!
Der Grund für dieses Chaos? Eine fehlerhafte Anwendung der neuen Besteuerung, die eigentlich ab 2025 in Kraft treten sollte. Von da an sollen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nach ihrem CO₂-Ausstoß besteuert werden – ganz im Sinne des Verursacherprinzips, das 2024 vom Volk angenommen wurde. Die Empörung über die massiven Steuererhöhungen war groß, sodass das Parlament kurzerhand eine vorübergehende Begrenzung der Erhöhungen beschloss. Das Verwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass nicht einfach der höchste Steuersatz auf den gesamten CO₂-Ausstoß angewendet werden darf, sondern dass man die unterschiedlichen Emissionsstufen einzeln betrachten muss. Ein echtes Novum!
Fehlbeträge und neue Anordnungen
Ein weiterer Fall, der die Wogen hochschlug, betraf eine Renault-Fahrerin, die mit einer Rechnung von 767,50 Franken konfrontiert wurde, während ihr tatsächlicher Betrag nur 266,25 Franken hätte betragen sollen. Das Gericht wies das Fahrzeugamt an, die Steuer für die Beschwerdeführer neu festzusetzen. Es bleibt jedoch unklar, ob der Kanton gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird und ob auch die Steuerveranlagungen für 2025 und 2026 neu berechnet werden müssen. Das Gesundheits- und Mobilitätsdepartement zeigt sich zurückhaltend und plant eine umfassende Analyse der Urteile – man darf gespannt sein!
Doch das ist nicht alles. Die Schweiz steht vor einer grundlegenden Überarbeitung des Automobilrahmens für 2026 und 2027. Ab dem 1. Januar 2026 wird es eine schnellere und digitalere Fahrzeugzulassung geben. Elektronische Konformitätsbescheinigungen (eCoC) können direkt über die europäische Datenbank Eukaris oder ausländische Behörden bezogen werden. Und hey, wer hätte gedacht, dass man Personenkraftwagen der Kategorie M1 ohne physische Inspektion registrieren kann? In der Tat, die Zukunft hat ihre Vorzüge!
Neue Herausforderungen und Chancen
Zudem wird die CO₂-Strafe eine obligatorische Bedingung für die Fahrzeugzulassung sein. Wer keinen Nachweis der Integration in die Flotte eines großen Importeurs oder einer Emissionsgruppe erbringen kann, schaut in die Röhre. Die Regelungen werden strenger, vor allem auch im Kanton Waadt, wo die CO₂-Strafe und die Kfz-Steuer ab 2026 angehoben werden. Für umweltschädliche Fahrzeuge wird es einen Zuschlag von 25 % bis 50 % geben – eine klare Botschaft an alle Autofahrer, die noch auf den alten Diesel setzen.
Es gibt also einige spannende Entwicklungen in der Schweiz, die den Autokäufern und Fahrzeughaltern einiges abverlangen werden. Vor dem Kauf oder Import eines Fahrzeugs in den Jahren 2026 und 2027 sollte man unbedingt den CO₂-Status, das Erstzulassungsdatum und die kantonalen Steuerauswirkungen prüfen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen auf den Markt auswirken werden. Für die Autofahrer in Genf und darüber hinaus wird es auf jeden Fall eine Zeit voller Veränderungen und Herausforderungen sein.
